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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2008-03-05

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Ruey).

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf diverse Mängel der Vorlage aufmerksam machen. Bei der Überarbeitung des Gesetzes sind zwar einige Verbesserungen vorgenommen worden: Immerhin heisst es jetzt, das Bundesgesetz solle dem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen durch Förderung der Abstinenz vorbeugen; auch sind gefährliche Lücken wie die Frage der Fahrlässigkeit - Drogenschmuggel als Kavaliersdelikt - ausgemerzt worden. Leider sind in diesem Gesetzentwurf jedoch die sogenannte Risikoreduktion und die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie verankert worden. Diese in den für die Drogenfrage verhängnisvollen Neunzigerjahren eingeführten Massnahmen, deren Wirksamkeit bisher nicht belegt werden konnte, untergraben alle Bemühungen um eine echte abstinenzorientierte Prävention und Therapie sowie, im Falle der Fixerräume, die Repression.

Besonders problematisch ist die heroingestützte medizinische Behandlung. Diese stellt keine anerkannte alternative Therapie für Heroinabhängige dar, wohl aber das sicherste Mittel, um diese Patienten in ihrer chemischen Zwangsjacke gefangen zu halten. Seit 1994 haben etwa 3000 Heroinsüchtige staatliches Rauschgift erhalten. Bis heute ist das Bundesamt für Gesundheit, das zu diesem Thema jedes Jahr einen Bericht veröffentlicht, nicht in der Lage, auch nur einen einzigen Fall zu veröffentlichen, bei dem ein Teilnehmer eines Heroinabgabeprogramms wirklich abstinent geworden wäre.

Es muss hier auch die hohe Sterblichkeitsrate bei den Teilnehmern der Programme erwähnt werden: Bei den bisher 3000 Teilnehmern ereigneten sich mehr als 200 Todesfälle, vielfach wegen Überdosen aufgrund des Konsums von Substanzen, die zusätzlich zum staatlich abgegebenen Rauschgift eingenommen wurden. Die heroingestützte Behandlung muss weiterhin eine Ausnahmebehandlung für besonders schwer Heroinabhängige bleiben und kann nicht einfach wie die Methadonbehandlung jedem Heroinabhängigen zur Verfügung gestellt werden.

Es fällt in der bundesrätlichen Stellungnahme auf, dass der Bundesrat nur von betäubungsmittelabhängigen Personen spricht, was zu weit geht, weil Heroin nur an schwerst- oder zumindest schwerabhängige Personen abgegeben werden darf. Er erwähnt auch kein Mindestalter, keine Mindestsuchtdauer und keine Mindestanzahl von gescheiterten Behandlungsversuchen.

Nun noch ein Wort zu den Fixerräumen: Mit der offiziellen Einführung der Risikoreduktion als vierter Säule der Drogenpolitik würden auch die Einrichtungen zum Spritzen illegaler Drogen legal werden. Dies steht jedoch im Gegensatz zum Abstinenzziel. Fixerräume untergraben auch die Präventionsbemühungen. Einerseits werden Heroin und Kokain als gefährliche illegale Substanzen bezeichnet. Andererseits stellen Stadtbehörden Injektionslokale zur Verfügung, wo ohne Stress die gleichen Drogen konsumiert werden können. Im Vorraum der Fixerräume wird Drogenhandel betrieben. Das sei eben ein rechtsfreier Raum, wurde ich belehrt.

Drogenabhängige Personen brauchen Hilfe, um aus der Sucht herauszukommen, und nicht Hilfe, um darin zu verbleiben. Die Zahl der Süchtigen wird grösser, die Zahl der Aussteiger dagegen nimmt, bedingt durch die verführerische Signalwirkung der Drogenabgabe, massiv ab.

Noch kurz zu den Strafen beim Drogenhandel: Währenddem das Weltdrogenproblem dank konsequenter Repression [PAGE 75] langsam eingedämmt wird, ist in der Schweiz der Drogenhandel zu einer eigentlichen Plage geworden. In diesem Zusammenhang will man ein wenig glaubhaftes und wenig abschreckendes System von Strafen beibehalten. Schliesslich betrachten wir die Ausklammerung der Cannabis-Problematik als Schlaumeierei und Teil einer Salamitaktik zur Liberalisierung von Drogen schlechthin.

Deshalb unterstützen wir die Minderheit I (Ruey).