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AB 140696

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird den Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten unterstützen.

Es ist ein Faktum: Der Zulassungsstopp für Ärzte ist eine planwirtschaftliche Massnahme. Als diese planwirtschaftliche Massnahme eingeführt wurde, wurde sie bewusst auf sechs Jahre befristet, um die möglicherweise durch eine Ärzteschwemme entstehenden Probleme kontrollieren zu können. In der Praxis aber, sind wir doch ehrlich, hat der Zulassungsstopp überhaupt keine Wirkung gezeigt. Sie können die statistischen Zahlen heute anschauen: Die Zahl der Ärzte ist in etwa stabil geblieben. An gewissen Orten hat sie sich leicht erhöht, an anderen Orten ist sie eher stabil geblieben. Vor allem aber, und das scheint uns wichtig, hat diese Massnahme die Gesundheitskosten überhaupt nicht beeinflusst: Die Gesundheitskosten sind weiterhin angestiegen. Am Umstand, dass dies nicht voll auf die Prämien durchschlug, sind andere Faktoren "schuld".

Je nachdem, ob ein Unterbestand oder eine genügende Zahl von Ärzten diagnostiziert wurde, haben sich die einzelnen Kantone an diese Vorschrift gehalten oder nicht. Wir sind der Meinung, dass aus all diesen Gründen - man könnte noch einige mehr aufzählen - eine Fortführung des Zulassungsstopps keinen Sinn macht. Sie macht auch keinen Sinn, weil diese unwirksame Massnahme bis heute dazu geführt hat, dass der Ständerat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir haben ja immer gesagt, auch im Nationalrat, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwangs dafür sorgen könnte, dass der Zulassungsstopp aufgehoben werden kann. In der Praxis ist es so, dass der Ständerat - ich betone: der Ständerat, nicht etwa der Bundesrat - sechs Jahre lang nichts getan hat. Ich wage diese Prognose zu machen: Wenn wir jetzt den Zulassungsstopp verlängern, wird der Ständerat wieder nichts tun.

Auch die selektive Aufhebung des Ärztestopps, z. B. für Grundversorger usw., lehnen wir ab. Auch das ist keine Massnahme. Es gibt Regionen, wo auch Spezialisten fehlen. Es gibt andere Regionen, wo man mehr als genügend Spezialisten hat. Hier selektiv zu sagen, für die einen, die Spezialisten, gelte der Stopp nach wie vor und für andere, die Grundversorger, gelte er nicht, halten wir auch für keine Lösung.

Frau Kollegin Humbel, Sie haben darauf hingewiesen, dass man nicht wisse, was passiert wäre, wenn diese Massnahme nicht ergriffen worden wäre. Das ist ein wenig viel Konjunktiv. Wir sind einverstanden: Wir wissen das nicht. Aber es kann nicht Aufgabe eines Parlamentes sein, aufgrund möglicher Annahmen zu legiferieren, die nicht fundiert sind - wo wir nicht wissen, warum und wieso. Sonst hätten wir noch jede Menge Arbeit, um neue Gesetze zu generieren. Man muss sich z. B. auch überlegen, warum in den Spitälern, vor allem in den öffentlichen Spitälern, immer mehr ambulante Leistungen erbracht werden können. Vielleicht liegt ein Grund darin, dass neu zugelassene Ärzte sehr gut für die ambulanten Leistungen in den Spitälern gebraucht werden können. Dort wird ja bekanntlich im Bereich der Kantone verdient und nicht im Bereich der stationären Aufgaben.

Frau Kollegin Gilli, Ihre Aussagen stützen wir praktisch voll und ganz - nur eines: Es ist so, die Freiheit des einen ist der Zwang des anderen; das stimmt schon. Aber wir möchten der Ehrlichkeit halber doch auch darauf hinweisen: Man darf das Ganze natürlich auch nicht so interpretieren, dass für einen Arzt nach der Ausbildung eigentlich eine Einkommensgarantie bestehen soll. Das würde uns dann zu weit gehen. Das gilt heute eigentlich nur für gewisse Ärzte und für Berner Fürsprecher, die auch Einkommensgarantien haben, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Frau Fehr, es sollen tatsächlich nicht alle Ärzte, die wollen, eine Praxiszulassung erhalten. Da sind wir mit Ihnen einverstanden. Wir meinen aber, es ist nicht unsere Aufgabe, dies mit staatlichen Regulativen zu verhindern; wir sind der Meinung, dass das im freien Wettbewerb mit Qualitätsstandards und Leistungsstandards gemacht werden muss. Und bitte verschonen Sie uns jetzt mit der dauernd vorgebrachten Erklärung, dass dann die Versicherer die Ärzte wählen. Es sind nicht die Versicherer, es sind die Versicherten! Denn die Versicherten können mit dem Arzt, den sie sich wünschen, dann auch den Versicherer wechseln; das haben wir bei der Schaffung des KVG bewusst so vorgesehen. Die Versicherer können sich zudem nicht einfach über ihre Kunden hinwegsetzen. [PAGE 69]

Nochmals: Die SVP-Fraktion wird den Nichteintretensantrag geschlossen unterstützen.