Stahl Jürg · Nationalrat · 2008-03-05
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05
Wortprotokoll
Im Jahr 2005 hat die Republik und der Kanton Genf eine Standesinitiative eingereicht. Sie haben den Vertreter der Kommissionsminderheit soeben gehört. Diese Initiative fordert, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung leistungsseitig um die Abgeltung der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ergänzt wird. Begründet wird dieses Anliegen mit der unterschiedlichen Handhabung im Unfallversicherungsgesetz und im KVG. Diese Differenz in der Kostenübernahme ist laut den Initianten sachlich nicht begründet.
Der Ständerat hat als Erstrat die vorliegende Initiative am 25. September 2006 beraten und ihr mit 23 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Der Ständerat wollte die Grundleistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht ausweiten und somit die Krankenkassen nicht zur Übernahme von neuen Leistungen verpflichten. Unklar blieb auch die Berechnung der möglichen Folgekosten.
In der Folge hat die SGK Ihres Rates am 9. November 2007 diese Standesinitiative beraten. Mit 13 zu 10 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Für die Kommissionsmehrheit besteht kein Anlass, die unterschiedliche Regelung der Transportkosten im UVG und im KVG aufzuheben. Im Rahmen der Krankenversicherung sind Notfalltransporte seltener als im Rahmen der Unfallversicherung. Die Standesinitiative Genf enthält deshalb ein Anliegen, das eigentlich nicht die grosse Öffentlichkeit betrifft; es ist auch unklar, welche Kostenfolgen das nach sich ziehen würde.
Medizinisch notwendige Leistungen während eines Krankentransportes werden - das scheint mir wichtig - schon heute zusätzlich zu der Beteiligung an den Transportkosten von den Krankenkassen übernommen. Ebenso sind die Überführungstransporte von einem Spital zu einer anderen stationären Einrichtung von der Beitragslimite ausgenommen.
Darum empfehle ich Ihnen namens der Kommission, dieser Standesinitiative Genf keine Folge zu geben. Die Kommission beantragt das mit 13 zu 10 Stimmen, und ich bitte Sie, ihr zu folgen.