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Theiler Georges · Ständerat · 2013-09-12

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt nicht die mathematische Frage noch weiterspinnen. Ich bin an der ETH gewesen und könnte durchaus beantworten, ob zwei Drittel in drei Vierteln enthalten sind oder umgekehrt - aber Herr Bieri hat selbstverständlich Recht wie immer, das ist ja klar.

Wir haben bei diesem Gesetz zur Lärmsanierung - das wurde vom Kommissionspräsidenten sehr gut wiedergegeben - eine Gratwanderung zwischen Lärmschutz und Verlagerungspolitik zu machen. Es heisst: Lärmschutz und Verteuerung des Güterverkehrs. Wir müssen eine vernünftige Abwägung machen. Machen wir zu viele Vorschriften, so verteuern wir die Umsetzung. Wenn wir die Erreichung der Ziele zu schnell verlangen, verteuert das den Güterverkehr. Logischerweise hat das negative Auswirkungen auf die Konkurrenzsituation gegenüber der Strasse. Wir können nicht die Strasse belasten und ständig noch den Güterverkehr zusätzlich belasten. Irgendwo muss ein vernünftiger Mittelweg gefunden werden; mit der Zielsetzung, wie sie im Gesetz gegeben ist, ist das vernünftig festgehalten.

Herr Stadler hat nicht den ganzen Artikel zur Zielsetzung vorgelesen. Es ist nicht so, dass nach den ersten zwei Dritteln nichts passiert. Es heisst: "Das restliche Drittel der Bevölkerung ist durch Schallschutzmassnahmen an Gebäuden zu schützen." Ich meine, da hat sich wahrscheinlich in den letzten Jahren die Philosophie der Massnahmen auch etwas geändert. Man hat früher stark auf diese grässlichen Lärmschutzwände gesetzt, die Sie überall im ganzen Land sehen können. Man hat dann zu Massnahmen zur Bekämpfung an der Quelle gewechselt, zu Massnahmen an den Wagen selber. Wenn Sie an der Quelle investieren und dort den Lärm reduzieren, besteht der Vorteil, dass die Wirkung flächendeckend ist und nicht nur in den kritischen Zonen, in den Wohngebieten. Es ist letztendlich viel intelligenter, die Lärmsituation so zu verbessern.

Mit diesen Massnahmen, und deshalb stehe ich auch voll und ganz hinter diesem Gesetzentwurf, werden wir wahrscheinlich nach den Angaben der Botschaft die Ziele übertreffen. Aber ich finde: Ziele in einem Gesetz müssen auch einen gewissen verlässlichen Charakter haben. Wenn wir jedes Mal, wo wir erwarten, dass wir ein Ziel übertreffen - wir haben es noch nicht übertroffen -, das Ziel anpassen, ist das für alle Betroffenen keine zuverlässige Gesetzesarbeit. Da denkt jeder: Wenn wir die Ziele dann erreichen, wird man sie wieder erhöhen. Man muss in der Gesetzgebung bezüglich Zielen eine gewisse Konsistenz bewahren. Deshalb meine ich: Setzen Sie ein Zeichen, dass diese Gesetzgebung eine gewisse Verlässlichkeit hat, bleiben Sie bei der alten Zielsetzung. Ich bin überzeugt, wir werden sie übertreffen. Wenn das dann der Fall sein wird, werden ja eigentlich alle sehr zufrieden sein.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Stadler Markus abzulehnen.

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