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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Haller als Vertreterin einer betroffenen Agglomeration hat das gut dargelegt, aber so einfach ist es nicht.

Als man 2008 den Infrastrukturfonds gründete, hatte das Parlament diesen erstens ausdrücklich befristet und zweitens begrenzt. 6 Milliarden Franken wurden damals für Agglomerationsprogramme gesprochen. Das hat auch einen Zusammenhang mit dem Finanzausgleich. Denn der Bund hat ja die alleinige Kompetenz, aber auch die Kosten für die Nationalstrassen übernommen. Er hat im Bereich des Bahnverkehrs zusätzliche Kosten übernommen. Man ist dann mit den Kantonen übereingekommen: Die Agglomeration ist und bleibt grundsätzlich Sache der Kantone, der Agglomerationen, der Städte selber. Da Nachholbedarf besteht, war der Bund aber bereit, sich befristet zu engagieren, vom finanziellen Engagement her aber eben begrenzt. Es ist nicht ganz NFA-konform, wenn der Bund nochmals eine neue Aufgabe übernimmt, wenn der Bund dies unbefristet und mit zusätzlichen finanziellen Mitteln schultert.

Es ist aber unbestritten, dass ein Bedarf besteht und dass die 6 Milliarden Franken schnell aufgebraucht sein werden, wenn wir Ihnen in diesem Jahr die zweite Generation der Agglomerationsprogramme unterbreiten werden. Zuerst braucht es ein Bekenntnis: Ja, wir sind damit einverstanden, wenn der Bund trotz NFA zusätzliche Aufgaben übernimmt. Denn ich erinnere an Fabi. Dort haben die Kantone immer gesagt: "Halt, das geht uns nichts an, das ist Sache des Bundes, wir möchten uns hier nicht zusätzlich engagieren." Die Kantone sind in ihrer Argumentation nicht ganz kongruent, das wissen sie; wir diskutieren das regelmässig. Ein grösseres Problem ist aber: Wie finanzieren wir das? Der Bundesrat hat, das hat die Frau Nationalrätin korrekt erwähnt, entschieden, dass wir den Infrastrukturfonds zu einem Strassenfonds umbauen. Er hat auch entschieden, dass wir im Bereich der Agglomerationsprogramme Verständnis für dieses Anliegen haben. Aber das geht nur, wenn das einnahmenseitig gestärkt wird. Denn Sie wissen, dass die Strassenkasse eine Lücke hat, die sich auftut - das haben wir heute schon bei der Vignette diskutiert. Somit werden wir die Engpassbeseitigung, den Substanzerhalt des Strassennetzes und ein bis heute nicht einkalkuliertes zusätzliches unbefristetes Engagement für die Agglomerationsprogramme bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen nur finanzieren können, wenn Sie dann auch bereit sind, die finanziellen Mittel zu sprechen.

Dieser Teil fehlt natürlich in der Motion. Sie verstehen: Wenn der Bundesrat Ja sagt und sagt, dass wir diese Lasten übernehmen, dann sagen Sie als finanzpolitisch Zuständige zu Recht, dass das auch sauber finanziert sein muss. So weit sind wir aber noch lange nicht.

Der Bundesrat beabsichtigt, im Sommer die diesbezüglichen Beschlüsse zu fassen und dann die Vernehmlassung zu eröffnen. Die politische Diskussion, ob Sie das wollen und wie Sie es finanzieren, werden Sie wohl 2014/15 in diesem Rat führen. Ich habe keine Probleme, wenn man sagt, dass Agglomerationsprogramme richtig und wichtig sind und dass man sie weiterführen sollte. Ich habe kein Problem, wenn man sagt, dass das eine grosse Last für Kantone und Städte ist. Aber der Teil, der die Frage betrifft, wie wir es finanzieren, ist dann ebenso relevant. Es gibt viele Bereiche, wo wir uns schnell einig sind. Es ist wichtig, die Mittel zu erhöhen und zu stärken, aber ohne eine saubere Finanzierung kann man hier dieser Motion nicht vorauseilend zustimmen. Man kann es erst, wenn wir Ihnen dann auch die Strukturen im Rahmen der künftigen Strassenfinanzierung vorlegen.

Die Agglomerationsprogramme sind positiv. Wir finden auch die Struktur, den Aufbau dieser Agglomerationsprogramme sehr vernünftig: Es gibt sowohl bahn- als auch strassenseitig ein koordiniertes Miteinander mit den dann wirklich in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Aufgaben.