Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-03-04
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-04
Wortprotokoll
Das nächste Traktandum ist im wahrsten Sinne des Wortes von enormer Tragweite, wie Sie sehen, wenn Sie die Alpenlandschaft anschauen. Es geht um eine Standesinitiative des Kantons Bern.
Der Kanton Bern hatte Probleme, bei korrigierten Fliessgewässern eine Deponiegrundlage zu finden. Das heisst, der Kanton musste vom Alpenraum viel Geschiebe in die Täler transportieren, was die Tragweite des Anliegens zeigt. Der Kanton Bern störte sich daran, dass die Gewässerschutzgesetzgebung zu starr formuliert ist, um im Alpenraum Deponien von unverschmutztem Aushubmaterial neben Gewässern anlegen zu können. Dies hat dazu geführt, dass man viele Transportkilometer mit LKW auf sich nehmen musste. Das war der Grund, weshalb der Grosse Rat des Kantons Bern diese Initiative eingereicht hat. Er bittet uns damit, das Gewässerschutzgesetz dahingehend zu lockern, dass Deponien von ausschliesslich unverschmutztem Aushub auch im Alpenraum neben korrigierten Fliessgewässern möglich werden.
Das ist die Umschreibung dieser Vorlage. Es ist eine technische Materie. Aber wenn man sich überlegt, wie viele Kilometer im Alpenraum nur für den Transport von unverschmutztem Aushub gefahren werden, muss man sich die Frage stellen, ob der Gesetzgeber hier im Gewässerschutzgesetz den Schutzgedanken nicht etwas zu starr und unflexibel formuliert hat.
Die Vernehmlassung zu dieser Initiative hat gezeigt, dass 15 Vernehmlassungsteilnehmer dem Inhalt dieser Initiative vollständig zugestimmt haben; 13 Vernehmlassungsteilnehmer haben mit Einschränkungen zugestimmt. 15 Vernehmlassungsteilnehmer haben die Vorlage allerdings abgelehnt.
Trotz dieses Resultates der Vernehmlassung fand die Kommission, dass man nicht unbedingt bei der ursprünglichen Regelung bleiben, sondern das Projekt durchziehen und die Deponien ermöglichen will. Es sind allerdings zahlreiche Rückmeldungen zum Begriff der Deponie eingegangen. Es wurde danach gefragt, was genau denn eine Deponie sei. Es wurde auch danach gefragt, was die Kriterien für einen unverschmutzten Aushub sein sollten. Das soll auch in der zugehörigen Verordnung geregelt werden. Es kann nicht sein, dass wir hier als Bundesgesetzgeber in dieser Tiefe legiferieren und Kriterien dafür zusammenklauben müssen, was genau eine Deponie und ein unverschmutzter Aushub sein sollen.
Wie Sie sehen, liegt uns ein neuformulierter Artikel 37 Absatz 1 vor; genau dort wird diese Flexibilisierung des Gewässerschutzgesetzes vorgenommen. Die Deponie ist nur dann auf den Standort angewiesen, wenn aufgrund einer umfassenden Standortevaluation mit Abwägung aller betroffenen Interessen kein anderer Standort möglich ist. Die Anwendung der Flexibilisierung, die wir Ihnen mit diesem Entwurf vorschlagen, wird also nur dann möglich sein, wenn bei Abwägung aller betroffenen Interessen kein anderer Standort zur Verfügung steht.
Gemäss den bereits heute geltenden Vorschriften des Bundes über Abfälle muss die Deponie ausserdem in der kantonalen Richtplanung vorgesehen sein, der Bedarf muss nachvollziehbar dargelegt und in der kantonalen Abfallplanung ausgewiesen sein. Das ist auch der Grund, warum die Kommission gesagt hat, es sei eine wirklich umsetzbare Lösung. Mit der kantonalen Richtplanung und der kantonalen Abfallplanung bestehen Instrumente, mit denen man dieses Anliegen integrieren und handhaben kann.
Aus all diesen Gründen hat die Kommission Eintreten auf die Vorlage beschlossen, und zwar mit 14 zu 6 Stimmen. Sie hat vor allem aus Vernunft Eintreten beschlossen, damit man, um keine unnötigen Transportwege in Kauf nehmen zu müssen, unverschmutzten Aushub an Ort und Stelle deponieren kann, auch wenn halt ein Gewässer tangiert werden kann.
Es gibt einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten; die Begründung dieser Minderheit werden Sie im Anschluss an mein Votum hören.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, wie gesagt, auf diesen Entwurf einzutreten.