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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Die beiden Minderheiten haben, zusammengefasst, etwa folgende Argumente eingebracht: Die eine Minderheit will mit einem Preis von 80 Franken für die Vignette einen Schritt auf den Ständerat zu machen; die andere Minderheit will aus der Tatsache, dass die Zürcher-Oberland-Autobahn nicht mehr zur Diskussion steht, ableiten, dass deswegen bloss eine Erhöhung von 40 auf 70 Franken notwendig sei.

Der Ständeratspräsident hat, obschon kein Gegenantrag vorlag, eine Abstimmung in seinem Rat durchführen lassen, wobei der Ständerat sich mit 38 zu 3 Stimmen für 100 Franken ausgesprochen hat. Daraus können wir nicht ableiten, einen Schritt auf den Ständerat zu machen zu müssen, indem wir 80 Franken beschliessen. Dieses Ergebnis von 38 zu 3 Stimmen lässt, glaube ich, nicht auf Kompromissbereitschaft schliessen.

Zudem muss man dem Argument betreffend Zürcher-Oberland-Autobahn entgegenhalten, dass die Vignetteneinnahmen nicht einzelne Projekte finanzieren. Vielmehr sind das Mittel, um langfristig ein Projekt nach dem anderen realisieren zu können. Wir müssen einfach einmal mehr festhalten, dass, je tiefer wir unter 100 Franken gehen, desto mehr Projekte nicht umgesetzt werden können.

Die eine Seite, die den Ausbau der Nationalstrassen verhindern will, verhindert mit einem Vignettenpreis von 70 oder 80 Franken nicht nur den Ausbau, sondern auch die Sicherheitsmassnahmen und die Betriebs- und Unterhaltsmassnahmen. Die andere Seite, die mit einem bloss reduzierten Betrag die Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene aufheben will, muss zur Kenntnis nehmen, dass mit einem Beschluss einer Erhöhung auf 70 oder 80 Franken noch keineswegs diese Quersubventionierung aufgehoben würde; dazu würde es nämlich eine Verfassungsänderung brauchen. Mit anderen Worten: Die nunmehrige Mehrheit Ihrer Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass in Anbetracht dieser Situation das eigentlich beschlossene Ausbauprogramm nur mit einer Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken machbar ist.

Zum Schluss bleibt noch klar festzuhalten, dass die Inkraftsetzung des erhöhten Vignettenpreises erst dann erfolgen wird, wenn die Rückstellung der zweckgebundenen Mittel in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr unter die Schwelle von einer Milliarde Franken fällt.

Mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, sich dem Ständerat anzuschliessen.