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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-03-04

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Die Frage der Erdbebenvorsorge hat unseren Rat bereits verschiedentlich beschäftigt, sei es im Sinne von mehr Prävention, z. B. mithilfe koordinierter Bauvorschriften, sei es die Erdbebenvorsorge für den Fall eines Schadens mit der Erdbebenversicherung. Ich verweise auf die Diskussionen, die wir im Rahmen der Behandlung der Motionen für eine Erdbebenversicherung geführt haben.

Das Erdbebenrisiko wurde vonseiten des Bundesrates nicht bestritten, es ist auch nicht zu bestreiten. Wir wissen, dass wir in der Schweiz unterschiedliche Risikoexpositionen haben. Basel ist speziell betroffen, das Wallis ist betroffen, aber auch Graubünden und Regionen der Zentralschweiz. Bereits bei einem mittleren Erdbeben betragen die Erdbebenschäden Milliarden. Es sind Milliardenbeträge, die man gar nicht bezahlen kann und die nur mit einer nationalen Versicherung halbwegs sozial aufgefangen werden können. Die einfachste Methode, um Erdbebenschäden im grossen Ausmass zu verhindern, wären vereinheitlichte Bauvorschriften, die dem Erdbebenrisiko Rechnung tragen.

Ich habe noch die seinerzeitigen Motionen von mir (10.3804) und von Herrn Malama (11.3377) angeschaut. Der Bundesrat hat immer gleich reagiert: Bei der Erdbebenversicherung hat er gesagt, es würden ihm die Kompetenzen fehlen. Auch hier sagt er, die Erdbebenprävention im Sinne der Vereinheitlichung von Bauvorschriften sei Sache der Kantone. Ich weiss, Frau Bundesrätin Leuthard, dass die Beantwortung dieser Vorstösse nicht in Ihre Verantwortung fällt; es war Ihr Vorgänger, der das so beantwortet hatte. Ich muss sagen, dass ich über die Stellungnahme des Bundesrates sehr enttäuscht bin, denn die Vereinheitlichung der Bauvorschriften und die Wahrung der Vorsorge in Bezug auf die Erdbebensicherheit bereits beim Bau sind eine der wirksamsten Methoden, um uns vor Schäden zu bewahren. Wenn jetzt auf die Kantone verwiesen wird, so muss ich festhalten, dass die Erdbebenprävention in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. In der Region Basel ist die Erdbebenvorsorge in Bezug auf die Bauvorschriften, was die Privaten betrifft, absolut ungenügend. Selbst öffentliche Bauten genügen nur teilweise den Vorschriften der Erdbebenvorsorge.

Frau Bundesrätin, die Vereinheitlichung der Baunormen ist auch sonst ein grosses Anliegen. Ich verweise auf die seinerzeitige Motion Müller Philipp 08.3524 und die gleichlautende Motion 08.3523 von mir.

Die Vereinheitlichung der Baunormen kommt nicht voran. Wir haben mit 192 Unterschriften verlangt, dass die Baunormen vereinheitlicht werden. Wir wurden auf ein Konkordat verwiesen. Dieses umfasst heute weniger als die Hälfte der Kantone. Ich denke, es wäre ein einfacher Schritt, wenn wir wenigstens bei den Baunormen, soweit sie die Erdbebenprävention umfassen, eine einheitliche Regelung in der ganzen Schweiz treffen würden. Wir minimieren damit die Risiken für die betroffenen Privaten wie auch für die öffentliche Hand.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, dass er die entsprechenden Schritte einleitet.