Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2013-06-06
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, wie wir die Entlastung der Grossverbraucher noch zusätzlich garnieren. Wir haben das ja mit einer massiven Erhöhung garniert. Gleichzeitig haben wir gesagt - das war vor allem die FDP-Liberale Fraktion -, die KEV sei mindestens teilweise eine Fehlkonstruktion, weil damit Stromprojekte für 25 Jahre subventioniert werden und das Risiko der Fotovoltaikanlagen-Betreiber praktisch gleich null ist. Deshalb hatten wir ja letztes Mal den Antrag eingebracht, es seien nur noch Anschubfinanzierungen für Anlagen bis zu einem Potenzial von 10 Kilowatt zu erlauben. Das entspricht einem Einfamilienhaus mit etwa 50 bis 60 Quadratmetern Kollektorenfläche.
Der Ständerat hat das nun erweitert und gesagt, er wolle nicht nur Einfamilienhäuser, bei denen es einen Eigenverbrauch gibt, sondern auch noch Mehrfamilienhäuser und teilweise auch Bauernhäuser respektive Dächer bei Bauernhöfen, bei denen es einen Eigenverbrauch gibt, unter diese Regelung stellen. Das macht auch Sinn. Bedenken wir, dass der Eigenverbrauch ein wichtiges Merkmal ist. Wir setzen damit nicht eine feste Rendite fest, wie bei einer Bundesobligation, die mit 4 Prozent rentiert, sondern für den Eigentümer besteht auch ein gewisses minimales Risiko. Zudem hat dies den Vorteil, dass nicht einfach Strom zu Unzeiten ins Netz exportiert wird und die Leute dann billigen Strom für den Eigenverbrauch importieren können. Das ist eine wichtige Korrektur, die hier eingebracht worden ist.
Zudem sind die Kosten tiefer. Wir gehen davon aus, dass die Belastung der KEV durch diese Anlagen 250 Millionen Franken ausmacht. Mit der Anschubfinanzierung wären diese Kosten etwa um einen Drittel kleiner, nämlich etwa 150 Millionen Franken. Das ist relevant, weil die Zinsen und Zinseszinsen und die zusätzlichen Amortisationskosten nicht den Bund respektive die KEV belasten.
Deshalb beantrage ich Ihnen, der Minderheit zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Es geht um eine Erhöhung von 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt.
Die Alternative dazu liegt hier mit dem Antrag der Mehrheit vor: Er möchte eine Wahlmöglichkeit für die Betreiber, also eine A-la-carte-Situation. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Diese A-la-carte-Situation ist zwar schön für die Betreiber, weil sie dann sagen können: "Ja gut, ich möchte mit meiner Anlage auf dem Dach eine feste Rendite, sozusagen eine Bundesobligationsrendite von 4 Prozent für 25 Jahre" - aber genau das ist das Problem! Jede verhinderte Anlage, die 25 Jahre lang eine Monopolrendite beziehen würde, ist eine gute Sache.
Deshalb schlage ich Ihnen vor: Folgen Sie der Minderheit, damit wir diese Anschubfinanzierung von bis zu einem Drittel für Anlagen bis 30 Kilowatt haben können, mit einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern. Dann haben wir eine Anschubfinanzierung. Das ist günstiger und belastet das Netz weniger, weil die Eigenverbrauchsregelung nämlich so gemacht wird, dass die Leute eben auch Smart Grid einsetzen können. Sie können so auch am Mittag, wenn die Sonne scheint, ihre Waschmaschine laufen lassen und nicht dann, wenn sie sowieso zu wenig Strom haben. Ich glaube, das ist ein wichtiges Argument.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit bzw. dem Ständerat vollumfänglich zu folgen.