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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16

Wortprotokoll

Die Debatte hat ja allgemeine Zufriedenheit ergeben, und ich kann mich diesem Ergebnis anschliessen.

Es ist immer schwierig, mit Risiken umzugehen, und Mobilität bedeutet immer ein Risiko. Es ist immer schwierig, in der Folge einen guten Weg zu finden, das heisst, Eingriffe zu definieren, die Risiken minimieren können, gleichzeitig aber auch vernünftig sind; das ist ja dann die Krux von Regulierungen. Es stellt sich die Frage, ob man damit tatsächlich Sicherheitsgewinne erzielt.

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass mit Massnahmenpaketen, die einen Mix aus Prävention, Information, Schulung usw. darstellen, gute Sicherheitsgewinne erzielt werden können. So konnte dank der letzten grossen Revision des Strassenverkehrsgesetzes seit 2005 die Zahl der im Strassenverkehr getöteten Menschen um rund 15 und jene der schwerverletzten Menschen um 7 Prozent reduziert werden. Bekannt ist auch das Ergebnis vom letzten Jahr: Wir mussten nur noch 328 Menschen, die tödlich verunfallten, und 4508 Menschen, die schwer verletzt wurden, beklagen.

Das sind aber immer noch hohe Zahlen, auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich gut dasteht. Diese Vorlage will deshalb mit einem vernünftigen Massnahmenpaket noch vermehrt menschliches Leid vermindern. Es gilt aber auch, die volkswirtschaftlichen Kosten und die Kosten im Gesundheitswesen, die mit jedem Unfall verbunden sind, zu reduzieren - das ist das zweite Ziel der Vorlage -, entstehen doch durch all diese Strassenverkehrsunfälle Kosten von jährlich fast 5 Milliarden Franken, wovon rund die Hälfte auf Sachschäden entfallen. Die Verminderung der Kosten für die medizinische Versorgung, den Produktionsausfall auf dem Arbeitsmarkt und die eigentlichen Sachschäden ist natürlich das zweite Ziel von solchen Vorlagen, die darauf angelegt sind, Unfälle möglichst zu vermeiden.

Über den Inhalt der Vorlage möchte ich mich nicht näher äussern, weil der Kommissionssprecher diesen schon ausreichend dargelegt hat.

In der Vorlage ist das Ziel enthalten - das hat auch der Präsident der Kommission für Rechtsfragen dargelegt -, die in den vielen Vorstössen zu den Raserunfällen zum Ausdruck gebrachten Anliegen aufzunehmen. Wir haben gestern ja auch noch die Volksinitiative "Schutz vor Rasern" erhalten. Sie drückt das Unverständnis der Bevölkerung darüber aus, dass sehr viele Raser nach Unfällen mit wohlwollenden Urteilen davonkommen und von der Justiz mit relativ schwachen Strafen belegt werden.

Hier nun hat man mit der Anweisung an den Vollzug, an die Praxis, an die kantonalen Zulassungsbehörden und an die Polizeiinstanzen einen guten Weg gefunden, damit man bei solch massiven Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes in Zukunft eben auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen wird. Diese Artikel werden auch helfen, diese Volksinitiative umzusetzen. Wir werden auf jeden Fall mit den Initiantinnen und Initianten das Gespräch suchen und sie fragen, ob sie mit den Beschlüssen des Ständerates - ich gehe davon aus, dass sich der Nationalrat auch eingehend darüber beugen wird - einverstanden seien.

Mit dem Projekt "Harmonisierung des Strafrahmens" des EJPD, mit dem sich auch die Kommission für Rechtsfragen befassen wird, haben wir jetzt natürlich ein weiteres Projekt, das mit dieser Vorlage harmonisiert werden muss. Auch da wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung zeigen, wie dies im Rahmen von Via sicura und allenfalls in anderen Gesetzen, im Strafgesetzbuch insbesondere, umzusetzen ist.

In der Vorlage des Bundesrates nicht enthalten - die Kommission hat dazu ebenfalls nichts aufgenommen - sind Vorschläge zur Verstärkung der Umsetzung der Massnahmen durch eine Zweckbindung der Verkehrsbusseneinnahmen oder durch einen Zuschlag auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie. Diese Vorschläge sind schon in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen - verständlicherweise. Diese Finanzierungsvarianten haben wir deshalb im Rahmen der Botschaft fallengelassen. Das heisst, es fehlen natürlich auch zusätzliche Einnahmen zur Umsetzung, insbesondere für die Infrastruktursicherheit oder die Intensivierung der Polizeikontrollen. Aufgrund von Gesprächen mit den Kantonen meinen wir jedoch, dass genügend fachliche Unterstützung zur Verfügung steht, etwa im Rahmen der Vollzugshilfen. Wir meinen auch, dass die Kantone mit den heute vorhandenen Mitteln mehr erreichen können.

Ein Wort noch zum Nutzenüberschuss dieser Vorlage: Es fällt selbstverständlich ein Nutzen an - pro Jahr durchschnittlich 490 Millionen Franken -; diesem stehen Kosten in der Höhe von durchschnittlich 270 Millionen Franken gegenüber, die für die eigentlichen Sicherheitsmassnahmen anfallen. Die materiellen Einsparungen - die erfolgen, indem weniger Unfälle passieren - dürften deshalb einen Nutzenüberschuss von geschätzten 220 Millionen Franken erbringen. Auch das ist, denke ich, im Sinne der Gesellschaft; die weitere Reduktion der Zahl der schweren Strassenverkehrsunfälle hat somit auch eine positive materielle Wirkung.

Der Bundesrat wird im Rahmen der Detailberatung in zwei Punkten, nämlich beim schon erwähnten Fahrradhelmobligatorium für Kinder und bei der Befristung des Führerausweises, eine abweichende Position vertreten und die Minderheit unterstützen. Es geht dabei nicht um einschränkende Massnahmen, aber um Massnahmen im Sinne der bisherigen Politik, um z. B. mit dem Fahrradhelmobligatorium auch für Kinder so viel Sicherheit wie möglich zu erreichen. Ich bin gespannt auf Ihre Haltung dazu.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten und bis auf die zwei erwähnten Ausnahmen Ihrer Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit folgen.