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David Eugen · Ständerat · 2011-06-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

Sie wissen, dass es ein Geschäft ist, mit dem ich mich seit zehn Jahren beschäftige. In diesem Sinne ist für mich heute ein Freudentag: Man ist auf dieses Geschäft eingetreten, und ich möchte mich speziell bei der Frau Bundesrätin bedanken, dass der Bundesrat seinen gelegentlichen Widerstand aufgegeben hat und jetzt mindestens eintreten will, sodass wir die Sache auch zu einem guten Ende führen können.

Ich glaube, dass wir damit auch volkswirtschaftlich etwas Wichtiges und Gutes tun. Was mich am geltenden Recht stört, ist die Tatsache, dass die Kosten von Leuten, die sich für den Berufsaufstieg qualifizieren wollen - also beispielsweise ein Handwerker, der die Lehre abgeschlossen hat und sich nachher zum Meister weiterbildet -, nicht als Weiterbildungskosten anerkannt werden. Das finde ich eine unmögliche Situation. Zudem gestattet das heutige Recht auch keinen Abzug, wenn ich den Beruf wechsle. Ich war jetzt zum Beispiel im Handwerk tätig und wechsle in einen Dienstleistungsbereich und muss dafür eine Weiterbildung machen. Auch das wird nicht anerkannt. Heute wird nur anerkannt, wenn ich im gleichen Beruf und ohne beruflichen Aufstieg etwas mache - und diese sehr eingeschränkte Möglichkeit des Abzugs ist ein grosses Ärgernis.

Ich verstehe, woher diese Einschränkung historisch kommt. Es sind hundert Jahre her, ich habe das einmal zurückverfolgt. Der Abzug wurde vor hundert Jahren in Deutschland und dann auch in der Schweiz eingeführt; und zwar in einer Berufswelt, in der man die Lehre abschloss und dann sein Leben lang mehr oder weniger im gleichen Beruf bleiben konnte, in der es eigentlich die Ausnahme war, wenn Leute ihren Beruf wechseln mussten, und in der auch die Aufstiegsmöglichkeiten viel begrenzter waren. Das hat sich total geändert - total geändert. Darum habe ich nie richtig verstanden, warum der berufliche Aufstieg und der Berufswechsel nicht zum Abzug berechtigen. Das Bundesgericht ist hier, das sage ich offen, mitschuldig; denn im Gesetz steht das nicht so geschrieben, das hat das Bundesgericht so entschieden. Und die Steuerverwaltung hat das zu Recht, das muss ich ehrlich sagen, getreu dem Bundesgericht in einem Kreisschreiben umgesetzt, und dieses Kreisschreiben wurde jetzt einfach viele Jahrzehnte lang angewendet. Man wollte wegen des Bundesgerichtes die Praxis nicht ändern.

Ich freue mich, dass wir diesen Schritt jetzt machen können und dass in Zukunft auch die Weiterbildungskosten für den Berufswechsel und den beruflichen Aufstieg berücksichtigt werden können. Ich bin immer noch der Meinung, es handle sich dabei um Berufskosten.

Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, er wolle lieber einen allgemeinen Abzug. Ich habe mich in der Kommission, ich sage es offen, noch dagegen gewehrt, weil ich - aufgrund der Überlegungen, die ich jetzt angestellt habe - der Meinung bin, dass es sich auch bei den Kosten einer Weiterbildung für einen Berufswechsel oder einen beruflichen Aufstieg um abzugsberechtigte Berufskosten handelt. Trotzdem sagt der Bundesrat, ihm sei ein allgemeiner Abzug lieber. Ich sage: Dem Steuerpflichtigen macht das nichts aus, er fährt mit beidem besser als heute. Mir ging es mehr um den Grundsatz, dass man auch diese Kosten als Berufskosten anerkennt. Es lohnt sich ja nicht, hier um Prinzipien zu streiten, ich akzeptiere die bundesrätliche Haltung. Der Bundesrat sagt, er wolle es über einen allgemeinen Abzug machen. Mir geht es um die Steuerpflichtigen, mir geht es darum, dass sie diesen Abzug jetzt wirklich in Anspruch nehmen und davon profitieren können.

Ich möchte noch eines sagen, bevor ich den Minderheitsantrag definitiv zurückziehe: Es geht hier um eine Lösung zugunsten jener Leute, die in diesem Lande arbeiten und Leistungen vollbringen. Das sind vor allem Kaderkräfte, die sich weiterentwickeln wollen und die den volkswirtschaftlichen Erfolg dieses Landes wesentlich mitprägen. Ich bin froh, dass auch diesen Leuten einmal etwas zugutekommt. Man macht in den Räten ja vieles für verschiedene Gruppen. Ich finde, es ist sehr wichtig, dass wir diese Leistungsträger unserer Volkswirtschaft mit einer solchen Bestimmung unterstützen.

Ich ziehe den Minderheitsantrag also zurück und bitte den Rat, bei der Bestimmung weiter hinten einen allgemeinen Abzug vorzusehen.