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Naef Martin · Nationalrat · 2013-09-10

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wenn wir Regelungen getroffen haben - dürftige zwar, aber immerhin - und diese Regelungen auch ernst nehmen wollen, braucht es Kontrollen. Es reicht nicht, wenn diese Kontrollen von einem Schreibtisch in Bern aus geschehen, und es reicht auch nicht, wenn die Kontrollen von anderen Schreibtischen in der Schweiz aus erfolgen. Es reicht ebenso wenig, wenn sich die Kontrollen auf rein polizeiliche Massnahmen beschränken. Wenn wir diese Regelungen ernst nehmen, wenn wir die Menschenrechte und auch die Reputation unseres Landes ernst nehmen und schützen wollen, brauchen wir Kenntnisse und Kontrollen dort, wo die Sicherheitsfirmen tätig sind. Wir brauchen in [PAGE 1282] einem unter Umständen schwierigen und unübersichtlichen Umfeld Kenntnisse, welche nur unabhängige Organisationen vor Ort objektiv haben können, denn Regierung und lokale Polizeibehörden können in Menschenrechtsverletzungen involviert sein.

Wir können auf unser Aussennetz und auf angesehene NGO, die im jeweiligen Einsatzgebiet tätig sind, vertrauen. Wenn wir mit diesen und mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten, zeigen wir auch, dass es uns ernst ist damit, diese Regelungen durchzusetzen in dem Sinn, dass es um den Schutz und nicht um die Verletzung von Menschen und Menschenrechten geht. Das muss mit Kontrollen im Einsatzgebiet möglich sein, und wenn das möglich sein soll, soll man es auch hier im Gesetz sagen.

Die internationale Dimension - die Glaubwürdigkeit der Schweiz bei ihrem Engagement zugunsten der Menschenrechte - hat eine Mehrheit der APK-NR darum auch bewogen, der SiK-NR zu beantragen, eine Regelung im Sinn des Minderheitsantrages in den Entwurf aufzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit zu folgen.

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