Hurter Thomas · Nationalrat · 2013-09-10
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10
Wortprotokoll
Bei Artikel 10 bittet Sie die SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen und die beiden Minderheitsanträge I (Fischer Roland) und II (Allemann) abzulehnen.
In den Buchstaben a und b geht es darum, dass das Gesetz grundsätzlich umsetzbar bleibt. Mit der vorgesehenen [PAGE 1280] Meldepflicht sind die Sicherheitsfirmen gezwungen, eine Fülle von Informationen zu ihren Tätigkeiten im Ausland zu melden. Dabei soll sichergestellt werden, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden aufgebaut werden. Dies sollte doch auch im Interesse der Behörde liegen, denn sonst wird diese Behörde dazu verdammt, Papier zu stapeln respektive vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu erkennen. Oder wollen Sie zum Beispiel, dass eine der betroffenen Sicherheitsfirmen die Daten ihrer 9 Millionen privaten Kunden an diese Behörde hier in Bern schickt? Bei der ursprünglichen Fassung des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates wird schnell einmal klar, dass die sieben vorgesehenen Stellen damit völlig überlastet wären und das Gesetz als solches auch nicht greifen würde.
Mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission wird verhindert, dass unzählige vertrauliche bis private Informationen gehortet werden und ein Konflikt mit dem Datenschutz entsteht. Da der jeweilige Auftragsort weiterhin gemeldet werden muss, kann die zuständige Behörde nach wie vor eine allfällige Prüfung vornehmen.
Buchstabe d ist eine Folge aus der Abstimmung zu Artikel 7. Ich werde dazu nichts mehr sagen.
Bei Buchstabe e geht es um eine Präzisierung, denn die ursprüngliche bundesrätliche Fassung wollte, dass ein Unternehmen sämtliche verantwortlichen Personen meldet. Damit würde wiederum diese Behörde überlastet und könnte sich praktisch nur mit der Datenerfassung beschäftigen, ausser sie würde aufstecken. Deshalb war es sinnvoll, dass hier die Kommission eine Präzisierung vorgenommen hat. Mit der Nennung der Personen, die die operative Verantwortung tragen, werden eben die Entscheidungsträger gemeldet, und das ist wichtig.
Mit den Mehrheitsanträgen zu den Buchstaben a, b und e kann dieses Gesetz vernünftig und vor allem griffig umgesetzt werden. Das Gesetz bleibt praxistauglich, sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Unternehmen. Deshalb sollte der Minderheitsantrag I abgelehnt werden. Der Minderheitsantrag II sollte ebenfalls abgelehnt werden; das ist der gleiche Minderheitsantrag wie auch bei den Artikeln 11, 12 und 13.
Dieser Minderheitsantrag fordert eine komplette Neuausrichtung des Gesetzes. Er will nämlich weg von einer Meldepflicht hin zu einem Zulassungssystem. Wer dies will, nimmt unser Land viel stärker in die Pflicht als die betroffenen Unternehmen, und das kann es nicht sein! Es ist eine Abkehr von der Bringschuld hin zu einem Holprinzip. Mit einer Zulassungsbewilligung durch die Schweiz würden Unternehmen eine behördliche Genehmigung erhalten, was neutralitätspolitisch gar nicht so unproblematisch wäre. Mit einer solchen Änderung würden die sieben Arbeitsplätze und die Kosten von einer Million Franken bei Weitem nicht ausreichen.
Ich bitte deshalb, auch den Minderheitsantrag II abzulehnen.