Allemann Evi · Nationalrat · 2013-09-10
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Artikel 9 verbietet, von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, falls diese mit "schweren Menschenrechtsverletzungen" verbunden sind. Wir haben mit dieser Formulierung zwei Probleme: Da ist einerseits die Qualifizierung der Menschenrechtsverletzungen mit dem Adjektiv "schwer". Unseres Erachtens wäre es besser, man würde dieses Adjektiv weglassen und damit einfach Menschenrechtsverletzungen in den Geltungsbereich aufnehmen. Und da ist andererseits der Plural, der ein bisschen irritierend ist.
Die Frage stellt sich: Können von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden, wenn die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen nicht "schwer" sind? Oder falls zwar eine "schwere" Menschenrechtsverletzung erfolgt, aber "nur" eine einzige, nicht mehrere? Das ist wohl kaum die Idee. Deshalb hat schon die APK in ihrer Diskussion und in ihrem Mitbericht an die SiK-NR dafür plädiert, diesen Artikel in der Art und Weise zu redigieren, wie es die Minderheit nun vorschlägt.
Ich mache Ihnen beliebt, dies zu unterstützen, auch im Einklang mit der aussenpolitischen Dimension, die dieser Artikel hat.