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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-10

Wortprotokoll

Der internationale Markt für private Sicherheitsdienstleistungen ist riesig. Er hat sich seit den Neunzigerjahren gewaltig entwickelt; man geht heute davon aus, dass weltweit jährlich rund 200 Milliarden Dollar für private Sicherheitsdienstleistungen ausgegeben werden. Das Volumen nimmt jährlich zu. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Das englisch-dänische Sicherheitsunternehmen G4S beschäftigt rund 620 000 Angestellte in 125 Ländern. Sie müssen sich diese Dimensionen einmal vorstellen.

Unser Land, die Schweiz, bleibt von diesen Entwicklungen nicht unberührt. Das zeigte sich damals im August 2010, als die Medien die Eintragung der weltweit tätigen Sicherheitsfirma Aegis im basel-städtischen Handelsregister bekanntmachten. Aegis nahm in Konfliktgebieten wie Afghanistan oder Irak Aufträge für die Interventionsstreitkräfte der USA und ihrer Verbündeten wahr. Wenn der Bund solchen Aktivitäten einfach ihren Lauf lässt, wissen wir ohne die Medien unter Umständen nicht einmal Bescheid darüber, und dann ist das Risiko gross, dass die Schweiz mit einem bewaffneten Konflikt in Verbindung gebracht oder sogar in einen solchen hineingezogen wird. Ich brauche nicht weiter auszuführen, wie gross der Schaden für das Ansehen unseres Landes sein könnte.

Auch das Parlament hat das Problem erkannt. Ihr Rat und der Ständerat haben Motionen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission unterstützt, die eine Bundesregelung verlangt.

Das Thema ist übrigens nach wie vor aktuell, es geht nicht nur um einen Einzelfall aus dem August 2010. Ich nenne Ihnen ein neues Beispiel: Die Neuenburger Zeitung "L'Express" hat über einen Franzosen berichtet, der in der umkämpften syrischen Stadt Aleppo Rebellen trainiert. Dieser Mann soll bei einem im Kanton Waadt domizilierten Sicherheitsunternehmen angestellt sein. Das ist auch heute aktuell.

Natürlich gibt es auch weniger problematische und unproblematische Sicherheitsdienstleistungen. Wir dürfen nicht alle Leistungen in den gleichen Topf werfen, ganz im Gegenteil: Es ist ja gerade das Ziel dieses Gesetzes, die Spreu vom Weizen zu trennen. Keinesfalls sollen Unternehmen, die private Sicherheitsdienstleistungen anbieten, generell behindert oder gar aus der Schweiz vertrieben werden. Das Ansehen unseres Landes ist uns aber sehr wichtig: Unternehmen, die mit der Schweiz, mit unserer Rechtsstaatlichkeit, mit unserer Neutralität in Verbindung gebracht werden, sollen sich korrekt verhalten. So wollen wir z. B. keine Sicherheitsdienstleistungen tolerieren, die andere für schwere Menschenrechtsverletzungen nutzen. Kein Unternehmen - ich möchte das betonen -, das sich korrekt verhält und unproblematische Sicherheitsdienstleistungen anbietet, muss sich vor diesem Gesetz fürchten. Gerade solche Unternehmen haben ja eigentlich ein grosses Interesse daran, dass nicht die ganze Branche in Verruf gerät.

Das Gesetz, das wir Ihnen vorlegen und das vom Ständerat unterstützt worden ist, nimmt eine grundsätzliche Weichenstellung vor: Es verbietet ausnahmslos alle Söldneraktivitäten. Alle anderen Sicherheitsdienstleistungen unterstehen einer Meldepflicht. Gestützt darauf kann dann die Behörde nach einer Prüfung einzelne Sicherheitsdienstleistungen verbieten, wenn es sich zeigt, dass das damit verbundene Risiko für die Schweiz zu hoch wäre.

Bei der Beratung in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zeigte sich, dass diese Gesetzesvorlage einzelnen Mitgliedern zu wenig weit geht. Einzelne von Ihnen möchten statt einer Meldepflicht eine Bewilligungspflicht. Aus diesem Grund möchte Herr Nationalrat Glättli mit seiner Minderheit die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Herr Glättli beanstandet, der Gesetzentwurf nehme die Regelung des sogenannten Montreux-Dokumentes nicht auf. Dieses rufe die Staaten auf, eine Bewilligungspflicht einzuführen. In der Tat, im Montreux-Dokument, das ja von der Schweiz wesentlich mitgestaltet worden ist, ist von einer Bewilligungspflicht die Rede. Allerdings - das möchte ich betonen - wird die Einführung einer Bewilligungspflicht auch im Montreux-Dokument nicht zwingend verlangt. Die entsprechende Formulierung lautet auf Englisch: "States may consider", das heisst, sie können, sie sollen sich das überlegen, aber es ist nicht zwingend vorgesehen.

Der Bundesrat hat beide Systeme, die Bewilligungspflicht und die Meldepflicht, eingehend geprüft, und er ist zum Schluss gelangt, dass die Vorteile einer Meldepflicht deutlich überwiegen. Eine Bewilligungspflicht könnte nämlich wie ein offizielles Gütesiegel wirken. Der Bundesrat möchte aber keinen Stempel für ein "staatlich bewilligtes Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen". Wenn der Staat Sicherheitsdienstleistungen bewilligt und nachher etwas passiert, könnten sich nämlich sogar noch Haftungsfragen stellen. Schliesslich bedeutet eine Bewilligungspflicht auch mehr Bürokratie. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich das Anliegen, das uns ja allen wichtig ist - das haben Sie heute Morgen alle betont -, mit einer umfassenden Meldepflicht gut verwirklichen lässt.

Es gab Mitglieder in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, denen die Vorlage nicht zu wenig weit, sondern zu weit gegangen ist. Sie waren der Meinung, es genüge, nur gerade das Söldnerwesen zu verbieten, mehr an Regelung brauche es nicht. Das ist kurzsichtig. Es entspricht weder dem Willen des Parlamentes noch der Realität, wie wir sie täglich in der Welt antreffen. Für die Schweiz gefährlich sind nicht nur global geächtete Söldneraktivitäten, etwa wenn ein paar Rambos einer putschenden Clique den Weg freischiessen und eine demokratische Regierung aus dem Weg räumen. Für die Schweiz ebenso riskant und für das Ansehen unseres Landes ebenso schädlich sind Aktivitäten zugunsten von einzelnen Akteuren, z. B. in zerfallenden Staaten oder in Bürgerkriegsgebieten. Sie könnten die Schweiz ebenfalls in militärische Konflikte hineinziehen.

Die Grenze zwischen problematischen und unproblematischen Sicherheitsdienstleistungen ist fliessend. Wenn Sie den Wohnsitz eines demokratisch gewählten Präsidenten bewachen, ist dies unproblematisch. Wenn Sie aber den Palast eines Diktatoren bewachen, der seinen Wohnsitz auch [PAGE 1270] als militärisches Hauptquartier benutzt und von dort aus Aufstände niederschlägt, dann ist das äusserst problematisch und nicht zu tolerieren. Ein paar Söldnerbestimmungen würden in so einem Fall überhaupt nicht greifen, und das Problem wäre nicht gelöst.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat in Artikel 4 den Geltungsbereich des Gesetzes massiv eingeschränkt. Die Mehrheit der Kommission hat mit Änderungen in den Artikeln 7 und 10 dieses Gesetz richtiggehend ausgehöhlt. Das ist für den Bundesrat höchst problematisch. Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das nicht mehr der Auftrag ist, den Sie dem Bundesrat gegeben haben. Das entspricht nicht mehr dem Motionstext, den Sie und der Ständerat angenommen haben, mit dem Sie den Bundesrat beauftragt haben, auf der einen Seite die erlaubten Aktivitäten zu definieren und auf der anderen Seite jene Aktivitäten zu untersagen, welche den aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz zuwiderlaufen. Der Bundesrat will dieses Gesetz, um Schaden von unserem Land abzuwenden. Das wollen auch Sie, wie die bisherigen parlamentarischen Beratungen und die überwiesenen Vorstösse gezeigt haben. Wir alle wollen einen möglichen Schaden rechtzeitig verhindern, und zwar bevor es zu spät ist. Dafür ist diese eine Million Franken, die mit diesem Gesetz zusätzlich aufgewendet werden müsste, gut investiertes Geld.

Dass jetzt von einzelnen Unternehmen Widerstand kommt, war absehbar. Der Bundesrat würde es aber sehr bedauern, wenn wir nun das Ziel aus den Augen verlieren und dann beim nächsten Skandal erneut in Hektik verfallen würden - bei einem Skandal, der dann allenfalls wieder von den Medien aufgedeckt wird.

Die Vorlage des Bundesrates, die der Ständerat ja mit nur gerade zwei Gegenstimmen verabschiedet hat, schlägt eine differenzierte Lösung vor. Der Gesetzentwurf ist pragmatisch und regelt nur das, was wirklich notwendig ist. Wenn wir hinter diese Linie zurückfallen, dann ist viel verloren.

Übrigens: Die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates, die ja von Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission konsultiert wurde, hat den Gesetzentwurf ausdrücklich in der Form des Bundesrates gutgeheissen. In zwei Punkten wollte Ihre Aussenpolitische Kommission sogar noch weiter gehen als der Bundesrat.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag Glättli abzulehnen und in der Detailberatung davon abzusehen, dieses Gesetz auszuhöhlen.