Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2013-09-10
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-10
Wortprotokoll
Sicherheitsfirmen und Söldnerfirmen, die private Sicherheitsdienstleistungen erbringen, sind für uns sehr oft undurchsichtige Firmen, vor allem, weil wir ihr Arbeitsumfeld wenig kennen und weil über ihre Arbeit sehr oft Vermutungen angestellt werden, wie wir dies gerade von meinem Vorredner gehört haben. Zudem hört man über die Medien immer wieder einmal, dass eine Firma unseriös arbeite.
Mit der Gesetzesgrundlage, die wir heute beraten, wollen wir gerade solch unseriöse Arbeit verhindern. Wir wollen Schranken setzen und definieren, welche Arbeiten in Zukunft von diesen Sicherheitsfirmen unter welchen Bedingungen geleistet werden dürfen, und wir wollen auch klar definieren, wo und wann diese Firmen Einsätze leisten dürfen. Es mutet seltsam an, wenn Sicherheitsfirmen in der Schweiz ansässig sind und dann unter dem Mantel der Neutralität im Ausland tätig sind. Gewiss verhalten sich die meisten Firmen absolut korrekt, aber leider gibt es auch sogenannte schwarze Schafe, und aufgrund negativer Vorfälle musste nun dieses Gesetz erarbeitet werden.
Die Leistungen von Sicherheitsfirmen haben in den letzten Jahren, nicht zuletzt aus dem vermehrten Sicherheitsbedürfnis heraus, stark zugenommen. Das vorliegende Gesetz gibt klare Richtlinien vor, auf der einen Seite für die Firmen, auf der anderen Seite als Schutz für die Schweiz.
Die CVP/EVP-Fraktion wird auf dieses Geschäft eintreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli ablehnen. Es werden später noch weitere Minderheitsanträge auf Rückweisung an den Bundesrat folgen. Wir haben diese Anträge anlässlich der Kommissionssitzung ausführlich diskutiert und abgelehnt. Wenn ich nun die Fahne anschaue, habe ich allerdings den Eindruck, dass wir hier im Rat nochmals eine Kommissionssitzung durchführen, denn alle diese Anträge wurden wieder aufgenommen. Wir werden jedoch alle Minderheitsanträge ablehnen; mein Kollege Jakob Büchler wird sich bei Artikel 7 zum Verhaltenskodex nochmals melden.
Zur Überschrift von Artikel 9 lag ein Antrag unter anderem aus der APK vor, statt "Schwere Verletzung von Menschenrechten" nur "Verletzung von Menschenrechten" zu schreiben. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt ohnehin keinerlei Menschenrechtsverletzungen. Ausserdem nimmt aber, wie die Bundesrätin ausgeführt hat, Artikel 14 Stellung dazu, welche Massnahmen und Handlungen verboten sind, und da geht es auch um die Menschenrechte. Daher ist die vorliegende Formulierung "Schwere Verletzung von Menschenrechten" für uns richtig, wir unterstützen sie so.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst den vorliegenden Gesetzentwurf und wird ihm zustimmen.