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Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wie meine Vorredner gesagt haben, geht es hier in der Tat darum, dem Gesetz die Griffigkeit zurückzugeben, indem Sie die Anträge der beiden Minderheiten unterstützen.

Wir wollen einen umfassenden Geltungsbereich und nicht sozusagen ein Rumpfgesetz, das nicht das hält, was es ursprünglich versprochen hat. Indem die Mehrheit bei Ziffer 2 eine Einschränkung auf die Bewachung von staatlichen Gütern und Liegenschaften macht, schliesst sie alle Bewachungsaufgaben, die für Private geleistet werden, aus. Damit würden unzählige Sicherheitsdienstleistungen nicht mehr vom Gesetz erfasst; das Gesetz würde wirklich zu einem Rumpf.

Auch die Änderung in Ziffer 4 geht in diese Richtung: Die Kontrolle, das Festhalten oder die Durchsuchung von Personen bzw. die Durchsuchung von Räumlichkeiten würden nur [PAGE 1273] dann unter das Gesetz fallen, wenn dies im Auftrag einer Streitkraft geschähe. Das ist wirklich eine sehr starke Einschränkung. Dieser allzu enge Geltungsbereich widerspricht der Absicht, eine umfassende Regelung für private Sicherheitsdienstleistungen zu treffen, und höhlt das Gesetz regelrecht aus.

Hintergrund ist eine Lobbyoffensive des in Schaffhausen domizilierten amerikanischen Unternehmens Tyco; wir haben heute schon mehrfach davon gesprochen. Diese Firma ist unter anderem auch in Südafrika tätig. Dort ist die Kriminalität sehr hoch. Es ist verständlich, dass gewisse Private aus nachvollziehbaren Gründen zu Diensten wie jenen des Unternehmens Tyco greifen. Tyco betreibt dort etwa Alarmzentralen zur Sicherung von Liegenschaften. Wenn dann ein elektronischer Alarm eingeht, rücken teils bewaffnete, teils unbewaffnete Patrouillen aus und prüfen die Situation vor Ort. Das soll nun gemäss Mehrheitsmeinung nicht mehr meldepflichtig sein. Eine seriöse Firma hat doch nichts zu fürchten!

Es geht hier um Aufgaben wie das Kontrollieren, Durchsuchen und Anhalten von Personen. Es geht um die Durchsuchung von Räumen und um die Beschlagnahmung von Gegenständen. Das sind sehr heikle Eingriffe. Es ist nichts als richtig, dass wir, wenn Private diese Eingriffe vornehmen, mindestens eine Meldepflicht im Gesetz verankern. In Ziffer 4 soll der Geltungsbereich auf die Aufträge, die von einer Streitkraft kommen, eingeschränkt werden: Das ist so radikal, dass praktisch nichts mehr übrig bleibt und das Gesetzesprojekt zur Farce wird.

Ich bitte Sie eindringlich, hier bei Artikel 4 dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und nicht der Mehrheit unserer Sicherheitspolitischen Kommission. Mit anderen Worten: Unterstützen Sie die Anträge der beiden Minderheiten!

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