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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-12-11

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-11

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, noch einmal auf die Beweggründe einzugehen, die mich bewogen haben, die vorliegende Motion einzureichen. Ich möchte ferner noch ein paar Worte zur Stellungnahme des Bundesrates sagen.

Der Kokainhandel durch westafrikanische, vorab durch nigerianische Asylbewerber ist kein neues Phänomen in der Schweiz, aber es ist ein ungelöstes. Die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden zeigen klar, dass der Strassenhandel mit Kokain in der Schweiz, der ja unübersehbar ist und auch in den Augen der Bevölkerung ein grosses Ärgernis darstellt, vor allem in den Händen nigerianischer Drogenhändler ist. Umfangreiche Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft St. Gallen, später auch unter Einbezug weiterer Kantonspolizeien wie jener von Zürich und auch des Fedpol, haben zutage gefördert, dass nigerianische Asylbewerber entweder gezielt in die Schweiz eingeschleust werden oder in den Empfangsstellen des Bundes gezielt rekrutiert und mit entsprechenden Anweisungen und Arbeitsinstrumenten ausgestattet werden.

Ein St. Galler Staatsanwalt hat nach der Durchführung umfangreicher Telefonüberwachungen aufdecken können, dass der Drogenhandel durch nigerianische Asylbewerber international vernetzt ist, dass er über Holland, Kolumbien und Nigeria geht und von Nigerianern gesteuert wird. Die Erträge aus dem Strassendrogenhandel werden durch die Händler mittels Geldüberweisungsinstituten sehr oft nach Nigeria geschickt. Über ein einziges solches Büro in St. Gallen wurden mehrere Hunderttausend Franken nach Nigeria transferiert. Wird dies schweizweit aufgerechnet, dürfte es sich um Millionenbeträge handeln. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat aufgedeckt, dass die Drogendealer mit diesen Geldern in Nigeria auch Liegenschaften im Wert von je zirka 60 000 bis 70 000 Franken kaufen. Die verurteilten Drogenhändler sitzen dann ihre Haftstrafe in der Schweiz geduldig ab - als ehemalige Justizdirektorin habe ich selber gesehen, dass dies für sie keine nennenswerte Strafe ist. Wenn sie nach Hause zurückkehren, können sie dann auf ihre Vermögenswerte zurückgreifen.

Gerade diesen Kreislauf möchte ich durchbrechen, indem die Schweiz über ein Rechtshilfeabkommen erwirken soll, dass die Vermögenswerte der verurteilten Drogenhändler in Nigeria beschlagnahmt werden. Dann sinkt die Attraktivität des Drogenhandels in der Schweiz rapide auf null. Dabei müssen nicht zahlreiche Fälle durchgespielt werden. Erfahrungsgemäss ist es so: Wenn ein, zwei grössere Beschlagnahmungen durchgeführt werden, verstehen das die entsprechenden Kreise sofort. Natürlich bräuchte es vor Ort auch einen Schweizer Verbindungsbeamten, der die Abwicklung erleichtert.

Mit einem solchen Abkommen könnten zwei Ziele auf einmal erreicht werden:

1. Der Kokainhandel durch nigerianische Asylbewerber würde im Mark getroffen und unattraktiv.

2. Der Asylmissbrauch durch nigerianische Asylbewerber könnte wirkungsvoll bekämpft werden. Immerhin lagen die Asylgesuche von Nigerianern in der Asylstatistik 2011 mit 1895 Gesuchen auf Rang drei aller Nationalitäten. 2012 dürften sich die Nigerianer wiederum in der Spitzengruppe bewegen. Die Quote der Anerkennung als Flüchtlinge hingegen tendiert gegen null. Spitzenreiter sind die abgewiesenen nigerianischen Asylbewerber übrigens auch beim Bezug der Nothilfe, wo sie auf Rang eins liegen und damit für 17,6 Prozent aller Nothilfebezüge verantwortlich sind. Wir sehen also, das ist ein krasser Missbrauch.

Der Bundesrat - das ist der zweite Bereich meiner Ausführungen - argumentiert sinngemäss, dass er zwar die Strafrechtszusammenarbeit mit Nigeria verbessern möchte, dies aber in ständiger Praxis nur mit jenen Staaten tue, die gewisse Mindeststandards in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte erfüllten. Ich kann dies zwar ein Stück weit nachvollziehen, frage mich dann aber, wie man den Abschluss einer Migrationspartnerschaft mit demselben Staat, der diese Standards nicht erfüllt, rechtfertigt und wie es möglich ist, mit demselben Staat ein Pilotprojekt in Sachen Polizeikooperation durchzuführen. Im Rahmen der Polizeikooperation werden nämlich nigerianische Polizisten in die Schweiz geholt und für einige Zeit in die Schweizer Korps integriert. Die Polizisten arbeiten dort mit unseren Korps und mit der Staatsanwaltschaft zusammen und haben Einblick in die Tätigkeit der Schweizer Behörden. In St. Gallen selber waren einmal zwei nigerianische Polizisten, und die Erfahrungen waren gut.

Der Abschluss eines Rechtshilfeabkommens wäre hier ein weiterer Schritt. Wenn ich die Liste der Staaten anschaue, mit denen die Schweiz bilaterale Verträge in Strafsachen abgeschlossen hat, finde ich darunter auch einige klingende Namen, nämlich Ägypten, Algerien, Peru, Marokko. Mit Kosovo, Chile und Kolumbien werden derzeit Verträge ausgehandelt. Dass Kosovo kein Rechtsstaat ist, dürfte uns allen wohl klar sein. Ich frage mich deshalb hier, ob der Bundesrat die gleichen Massstäbe ansetzt. Auf der Homepage des EJPD habe ich unter der Rubrik "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" Folgendes gelesen: "Bei der Aushandlung bilateraler Verträge geht die Initiative von einem Einzelstaat aus. Auf ein formelles Mandat wird im Bereich der Rechtshilfe meist verzichtet. Ist der Verhandlungsgegenstand noch nicht abschliessend geklärt, kommt es zunächst zu exploratorischen Gesprächen, wobei auch erörtert wird, ob ein Vertragsabschluss überhaupt möglich ist. Häufig besteht der erste Schritt auch darin, dass der an Verhandlungen interessierte Staat nach informellen Kontakten dem gewünschten Vertragspartner einen Entwurf als Verhandlungsofferte zustellt. Unter Umständen unterbreitet der gewünschte Verhandlungspartner einen Gegenentwurf." Genau das stelle ich mir vor, das ist das Standardvorgehen des EJPD.

Ich wünsche mir, dass der Bund hier exploratorische Gespräche beginnt. Es ist mir klar, dass solche Verhandlungen ein Risiko sind und auch scheitern können. Meiner Meinung nach sind wir es unserer Bevölkerung aber schuldig, hier alles zu unternehmen, um einerseits diesen offensichtlichen Asylmissbrauch zu bekämpfen und andererseits den Strassenhandel mit Kokain, der ja mit Händen greifbar ist und als besonders stossend empfunden wird, zu unterbinden. Zudem müssen wir den Strafverfolgungsbehörden die Mittel an die Hand geben, die sie brauchen. Dieser Strassenhandel mit Kokain dauert nun schon einige Jahre an. Die Staatsanwaltschaft hat mir gesagt, dass sie die Zusammenarbeit im Rahmen der Polizeikooperation zwar schätzt, dass sie sich aber etwas Weitergehendes wünscht, nämlich ein Rechtshilfeabkommen.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.