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Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-11

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-11

Wortprotokoll

Wann ist eine Dienstleistung - es geht hier um eine neue Kategorie - schweizerisch und wann nicht? Ginge es nach dem Bundesrat, müsste sich bei einer Dienstleistung gerade einmal "ein Zentrum der tatsächlichen Verwaltung dieser Person in der Schweiz" befinden. Das heisst, die Dienstleistungsfirma muss sich einfach im Handelsregister eintragen, eine einzige Person im Büro beschäftigen, welche das Telefon abnimmt, und schon ist die ganze Dienstleistung, welche sie verkauft, schweizerisch. Das kann es wahrlich nicht sein.

Bei industriellen Produkten oder ganz allgemein bei physischen Produkten legen wir einen minimalen Prozentsatz der Wertschöpfung in der Schweiz fest. Bei Dienstleistungen, und davon gibt es in der Schweiz bekanntlich einige, soll gerade einmal eine einzige Person in der Schweiz genügen. Sind wir wirklich bereit, bei dieser Kategorie keine minimale Anforderung festzulegen? Bei allen anderen Kategorien legen wir minimale Anforderungen fest - hier nicht.

Nehmen wir das Beispiel der Deutschen Bank. Sie bewirbt gross die Swissness. Ich habe Ihnen in der letzten Session durch den Weibel die Werbung der Deutschen Bank verteilen lassen. Wenn Sie so etwas wollen, müssen Sie der bundesrätlichen Version zustimmen. Sie werden dann einfach in Ihrem Kanton Reklamationen der traditionellen Schweizer Kantonal- und Regionalbanken erhalten, welche eine Wertschöpfung von 100 Prozent in der Schweiz haben, stark von der Swissness leben und sich gerade dadurch von den ausländischen Finanzdienstleistern abgrenzen.

Wie unterscheidet sich denn eine Schaffhauser Kantonalbank noch von einer Filiale der Deutschen Bank? Wenn der Lösungsansatz die totale Anzahl Mitarbeiter ist, welche in der Schweiz beschäftigt sind, und das gilt auch für den Entwurf des Bundesrates, dann kann der Anteil, ganz logisch und nüchtern betrachtet, nicht unter 50 Prozent liegen. Das heisst, ein Dienstleistungsprodukt und eine Dienstleistungsfirma sind dann schweizerisch, wenn mindestens 50 Prozent all ihrer weltweiten Arbeitsplätze sich in der Schweiz befinden. Somit ist eben eine Tochter der Deutschen Bank nie schweizerisch, genauso wenig, wie die Credit-Suisse-Tochter in Deutschland deutsch ist. Gerade im grenznahen Raum - weil Marketing immer vor Ort, also lokal, gemacht wird - gibt es unzählige ausländische Dienstleistungsfirmen, welche in der Schweiz eine kleine Tochterfirma gründen, dort das Telefon besetzen und sich als Schweizer Firma ausgeben.

Wir haben hier, bei diesem Artikel, eine wichtige Aufgabe, die hier ortsansässigen Dienstleistungsfirmen, welche ihre Wertschöpfung zu 100 Prozent in der Schweiz erbringen, vor den ausländischen Firmen zu schützen. Vergessen Sie bitte nicht: Wir haben bei diesem Artikel eine wichtige Aufgabe - ich würde vielleicht sogar sagen: die wichtigste Aufgabe überhaupt -, Schweizer Arbeitsplätze zu schützen. Wir schützen unsere richtigen Schweizer Dienstleistungsfirmen, welche auf die Swissness angewiesen sind, also nicht die ausländischen, die in die Schweiz kommen und einfach eine Tochtergesellschaft oder eine Verwaltung in der Schweiz eröffnen und das Telefon besetzen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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