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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Rückweisungsentscheid des Nationalrates erfolgte nicht wegen grundlegender Einwände gegenüber diesem Geschäft, sondern weil man über zusätzliche Informationen verfügen wollte. Der Bundesrat ist in der Botschaft davon ausgegangen, dass die notwendigen Entscheidgrundlagen an sich vorhanden sind, vor allem was die Kosten anbelangt. Denn der Schlüssel für die Berechnung der Beiträge der Schweiz ist bekannt und wird sich auch nicht ändern: Er bemisst sich am BIP, und das wird auch so bleiben. Von daher war der Bundesrat der Meinung, dass die Entscheidgrundlagen vorhanden seien. Es ist auch nicht so, dass Sie, wenn Sie den Bundesrat zum Abschluss einer Vereinbarung mit der EU ermächtigen, einen Blankocheck ausstellen, denn auch der Bundesrat muss sich selbstverständlich an gewisse Vorgaben halten.

Wir haben aber ein gewisses Verständnis für den Rückweisungsentscheid des Nationalrates. Wir haben uns diesem im Nationalrat nicht gross widersetzt, wir haben ja alle auch unsere Erfahrungen mit grossen Projekten im IT-Bereich. Es gibt das Sprichwort "Gebrannte Kinder fürchten das Feuer", und von daher habe ich Verständnis dafür, dass man hier abwarten will und mehr über die zwei Punkte, die der Kommissionssprecher erwähnt hat, wissen möchte.

Welches ist der Stand der Verhandlungen? Die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin, um die es hier geht, wurde von der Schweiz am 7. November 2011 notifiziert. Das heisst, die Schweiz hat bis Anfang November 2013 Zeit, um über die Übernahme der Weiterentwicklung zu entscheiden. Das sind die zwei Jahre, die wir im Rahmen des Schengen/Dublin-Abkommens vereinbart haben. Im Moment sind die Verhandlungen für den Abschluss der Vereinbarungen im Gange. Diese Verhandlungen dürften aber voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres praktisch abgeschlossen sein.

Allerdings hat der Kommissionssprecher darauf hingewiesen: Es gibt zur Frage der Einräumung von Stimmrechten für die assoziierten Schengen-Staaten eine Differenz. Die Europäische Kommission hat verlangt, dass eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes eingeholt werden muss, und da wissen wir nicht genau, bis wann diese eintrifft. Bis dahin verzögert sich der definitive Abschluss der Verhandlungen. Aufgrund des derzeitigen Standes der Verhandlungen erscheint es uns wenig wahrscheinlich, dass wir die [PAGE 1155] Zusatzbotschaft derart rasch unterbreiten können, dass das Geschäft in der Frühjahrssession behandelt werden kann. Ich bin deshalb froh, dass Sie der Kommissionssprecher bereits darauf hingewiesen hat: Es kann sein, dass es ein beschleunigtes Verfahren braucht, das heisst, dass beide Räte das Geschäft in der gleichen Session beraten müssten, falls es sich weiter verzögern sollte. Sollte sich also der Abschluss der Vereinbarung weiter verzögern, wäre dann aus Sicht des Bundesrates zu prüfen, ob beide Entscheide, also die Genehmigung der Weiterentwicklung einerseits und der Abschluss der Vereinbarung anderseits, nicht getrennt behandelt werden sollten. Wir werden in der Zusatzbotschaft die Prüfung vornehmen und den Entwurf des Bundesbeschlusses allenfalls entsprechend anpassen.

Im Moment haben wir keine grundlegenden Einwände gegen ein weiteres Zuwarten anzubringen und widersetzen uns deshalb dem Rückweisungsantrag Ihrer Kommission nicht.