Föhn Peter · Ständerat · 2013-12-11
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11
Wortprotokoll
Schon beim Bürgerrechtsgesetz bzw. bei der Frage "Wie und wann einbürgern?" habe ich mich kritisch eingebracht. Es ist logisch, dass ich auch die Änderungen im Ausländergesetz genau unter die Lupe nehme. Kritische Fragen dürfen, ja müssen gestellt werden, und dann muss man nüchtern Bilanz ziehen. So habe ich mir einige Fragen vorgenommen:
1. Wäre es nicht sinnvoll, nur ein Gesetz zu machen? So könnte man bei der Migration, von der Einwanderung über die Integration bis zur eventuellen Einbürgerung, alles in einem Fluss abhandeln. Ein einziges Nachschlagewerk, wie wir es jetzt beim neuen Gesetz für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland auch machen, wäre kompatibel mit dem Anspruch auf einen logischen Aufbau und hätte vor allem keine Widersprüche und Unklarheiten mehr. Ich bitte zumindest, das bei einer nächsten Revision ins Auge zu fassen. Ich bin überzeugt, dass dies über alles gesehen nur vorteilhaft wäre.
2. Es stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit. Bei der Abstimmung vom 28. November 2010 haben alle Stände sowie die Mehrheit des Schweizervolkes den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" abgelehnt. Dieser Gegenvorschlag hätte die Verankerung eines Integrationsartikels in der Verfassung und damit den Ausbau der staatlichen Integrationsaufgaben vorgesehen. Mit dem überaus klaren Volksverdikt haben sich der Souverän und alle Kantone gegen weitere gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Integration ausgesprochen. Da das Volk eine Verfassungsbestimmung zur Integration von Ausländern klar abgelehnt hat, stellt sich für mich die Frage nach der verfassungsmässigen Grundlage dieser Gesetzesrevision. Ob der Bund Fragen der Integration allein gestützt auf Artikel 121 der Bundesverfassung regeln darf, kann nicht mit einem hundertprozentigen Ja oder Nein beantwortet werden. Auch die "Schriftgelehrten" hegen hier ihre Zweifel. Die verfassungsrechtlich und föderalistisch heikle Gesetzesrevision nach einem klaren Volksentscheid ist eben mit grossen Fragezeichen betreffend die Verfassungsmässigkeit verbunden.
3. Zur Frage der Gewichtung der Integration: Die Umbenennung des "Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer" in "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration" setzt der Verstaatlichung der Integration die Krone auf. Integration sollte meiner Meinung nach nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes sein. Viel wichtigere Themen müssten Zulassung, Niederlassung, Ausweisung usw. sein. Für die Gesetzgebung müsste diesen eine grössere Bedeutung zukommen als eben der Integration. Zudem muss die Integration in erster Linie vom Ausländer her kommen und ist nicht unbedingt eine Staatsaufgabe. Daher ist die Umbenennung des Ausländergesetzes in "Ausländer- und Integrationsgesetz" für mich mehr als fraglich.
4. Kritische Fragen werfe ich auch betreffend den Föderalismus sowie betreffend die Verpflichtungen der Arbeitgeber auf. Das Gesetz nimmt einmal mehr die Kantone, die Gemeinden und die Arbeitgeber verstärkt in die Pflicht. Damit werden der Föderalismus und die Autonomie der Kantone und Gemeinden mit Bundesvorschriften überdeckt. Die Kostenfolgen für die Gemeinden und Kantone werden enorm sein - man sieht es ja auch am Bundesbudget -, insbesondere da Bundesgelder nur gesprochen werden, wenn auch die Kantone ihre Mittel hinaufsetzen. Das Bundesgesetz ist gespickt mit Aufträgen an die Kantone und legt fest, wie die Integrationsförderung konkret auszusehen hat. Dabei wissen Gemeinden und Kantone am besten, was für ihre Bevölkerung sinnvoll ist und was nicht. Für mich als Standesvertreter geht die Vorlage in dieser Form deshalb in die falsche Richtung.
Schliesslich sieht die Vorlage auch vor, dass die Arbeitgeber bei der Integration vermehrt eingebunden und verpflichtet werden. Diese neue Bürokratie und diese Zwangsmassnahmen auf Gesetzesstufe sind für mich als Unternehmer und Arbeitgeber nicht oder jedenfalls kaum annehmbar. Bereits heute tragen wir Unternehmer viel zur Integration bei. Zahlreiche Firmen fördern auf freiwilliger Basis z. B. den Erwerb der Grundkompetenzen und damit eben die Integration. Die Verpflichtung aller Betriebe und Arbeitgeber zur kostspieligen Integrationsförderung schiesst aber über das Ziel hinaus. Die KMU, vor allem diejenigen im ländlichen Raum, sind zum Teil überfordert. Ausserdem sind die Auflagen unnötig und vielfach nicht erfüllbar. Einmal mehr gilt es zu betonen, dass Integration in erster Linie die Aufgabe der Zuwanderer ist und weder die des Staates noch die der Wirtschaft. Freiwillige Massnahmen einzelner Unternehmer sind jedoch selbstverständlich sinnvoll und werden heute auch getroffen.
Wenn ich dieses Ausländergesetz oder eben Integrationsgesetz nun kritisch betrachte, dann stelle ich fest, dass wir der falschen Fährte folgen, wir gehen sogar in die falsche Richtung, und wir gehen vor allem zu weit.
Deshalb beantrage ich mit meiner Minderheit Nichteintreten, entsprechend dem Auftrag, den uns das Volk gegeben hat, und bitte Sie, auf dem Weg zu bleiben, den wir heute gehen. Das Gesetz wird nämlich beschönigend als "Fördern und Fordern von Integration" verkauft, doch bei genauer Betrachtung ist eigentlich nur das Fördern übrig geblieben. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Minderheitsantrages.