AB 141741
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Ich nehme diesen Ball gerne auf, obwohl wir in der Kommission dazu nicht eine so engagierte Diskussion hatten, wie sie sich hier abzuzeichnen scheint.
Wir haben mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, am bestehenden Recht festzuhalten. Mit dem heutigen Gesetz ist es so, dass man diese Finanzhilfen neuen Institutionen zukommen lassen kann, aber auch bestehenden, vorausgesetzt, dass sie sich deutlich vergrössern. Was heisst "deutlich vergrössern"? Sie müssen mindestens zehn Plätze mehr anbieten, sie können nicht nur zwei, drei Plätze dazutun. Warum zehn Plätze? Zehn Plätze bedeuten, dass eine neue Gruppe dazukommt, eine ganze Gruppe. Wir haben in der Kommission gesehen: Wenn wir den Ausbau bestehender Institutionen nicht fördern, dann wird für eine neue Gruppe einfach eine neue Institution gegründet. Es scheint uns weniger bürokratisch, einfacher, wenn wir hier das geltende Recht weiterführen.
Wenn Sie noch Zahlen dazu haben wollen: Heute fliesst ein Drittel der Finanzhilfen in den Ausbau bestehender Einrichtungen, zwei Drittel werden dazu verwendet, neue Einrichtungen zu schaffen. Es ist also schon so, dass die Finanzhilfen primär für neue Einrichtungen gedacht sind. Aber gerade in Zentren, in Städten, ist es sinnvoll, dass nicht an der gleichen Strasse eine weitere Einrichtung geschaffen wird, sondern dass man die Möglichkeit hat, einer bestehenden Struktur noch eine Gruppe anzuhängen.
Deshalb bitte ich Sie hier, der Kommission zu folgen.