Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2010-12-09
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-09
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich die Artikel 19 und 20 des Strafgesetzbuches streichen. Bei Artikel 19 geht es um die Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit des Täters. War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar. Bei Artikel 20 geht es um die Gutachten. Er lautet: "Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an."
Diese zwei Artikel dienen nur dem Schutz des Täters; damit muss nun Schluss sein. Es gibt unzählige Urteile, bei welchen Straftäter straffrei davonkommen. Nur drei Beispiele:
Ein erstes Beispiel: In den letzten Monaten konnte man in den Zeitungen lesen: "Amokläufer bleibt straffrei". Ein Mann schoss im Jahr 2007 in Baden in einem Restaurant fünf Menschen an; ein Mann starb. Nun wurde das Verfahren eingestellt, weil der Täter zur Tatzeit anscheinend schizophren und daher schuldunfähig war.
Ein zweites Beispiel: Ein Messerstecher wird freigesprochen. Ein Mann hatte ohne Grund mit einem Messer siebenmal auf einen anderen Mann eingestochen. Da der Messerstecher psychisch angeschlagen war, wird er freigesprochen.
Ein drittes Beispiel: Eine Frau erstach ihren Ex-Freund. Sie bekam nur vier Jahre Gefängnis, weil sie bei der Tat unter Kokaineinfluss gestanden sei.
Dies darf doch einfach nicht sein: Die gefährlichsten Verbrecher kommen mit nur kleinen Strafen oder sogar straffrei davon! Die Gutachten kosten sehr viel Geld und verzögern den Prozess. Sie sind nur für den Täter gut, denn Gutachten bedeuten fast immer eine Strafmilderung. Ich bin der Meinung, dass wir gar keine solchen Gutachten brauchen, denn auch für eine gewöhnliche Bürgerin oder einen gewöhnlichen Bürger ist es klar, dass ein Mörder und Vergewaltiger psychisch krank ist. Ebenfalls katastrophal ist die Strafmilderung, denn die Straftäter, welche psychisch krank sind oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss andere Menschen umbringen oder schwer verletzen, sind für die Allgemeinheit gefährlich und gehören weggesperrt. Eine Strafmilderung in solchen Fällen ist höchst fahrlässig und gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung. Man weiss z. B. ganz genau, dass Triebtäter nicht therapierbar sind. Trotzdem lässt man sie immer wieder frei. Oft verüben sie dann wieder die gleichen Verbrechen. Denkt eigentlich auch je jemand an die Opfer?
Die Richter haben auch ohne diese zwei Artikel genug Handlungsspielraum, da es für jedes Delikt ein Minimalstrafmass ohne eine obere Limite gibt. Es muss auch festgestellt werden, dass heute ungefähr 70 Prozent aller Straftaten mit der Minimalstrafe belegt werden. Dies muss sich ändern. Die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe muss hellhörig machen. Auf das Leben der Opfer haben solche schweren Delikte erhebliche Auswirkungen. Die Lebensqualität der Betroffenen wird massiv beeinträchtigt. Solche Untaten dürfen nicht als Bagatellen behandelt werden. Die Gesellschaft erwartet, dass Unrecht aufgearbeitet, bewältigt und gesühnt wird. Die Strafe ist psychologisch ein ganz wichtiger Teil dieser Bewältigung und damit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit, denn nebst dem Bedürfnis nach Sicherheit haben wir auch ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit. Der Gerechtigkeitssinn liegt unserem Rechtsstaat zugrunde. Gehen Täter straffrei aus, so geht letztlich das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Deshalb ist es nicht richtig, Täter mit den Artikeln 19 und 20 des Strafgesetzbuchs zu schützen. Wir müssen die Opfer schützen, dann würde die extreme Forderung nach der Todesstrafe kaum entstehen. Das Gesetz muss korrigiert werden. Der Täterschutz muss zugunsten des Opferschutzes abgebaut werden.
Ich bitte Sie, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen.