Hutter Markus · Nationalrat · 2010-11-29
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-29
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat beim Voranschlag 2011 insgesamt fünf und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2010 zwei Bundesbeschlüsse zu verabschieden sowie den Finanzplan 2012-2014 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2011 befindet sich im Anschluss an den Zahlenteil der Fahne. Da von der Finanzkommission keine Änderungen beantragt werden, gibt es zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen keine Fahne. Wir verweisen Sie deshalb auf Band 4 der Botschaft. Sie haben eine Fahne zum Nachtrag II zum Voranschlag 2010 erhalten, da hierzu zwei Minderheitsanträge aus der Kommission vorliegen.
Zum Budgetentwurf des Bundesrates: Am 18. August 2010 hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Er leitete dann der Kommission noch zwei Nachmeldungen zu. Die erste betrifft die Gründung des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem), die zweite einen Aufgabentransfer vom Bundesamt für Umwelt in das Bundesamt für Metrologie. Eine Nachmeldung ist auch von der Verwaltungsdelegation des Parlamentes eingegangen; sie betrifft die Aufstockung des Personals im Sekretariat der GPK.
Der Bundesrat legt dem Parlament, unter Einbezug der Nachmeldungen, einen Budgetentwurf mit einem Gesamtaufwand von 63,46 Milliarden und Erträgen von rund 62,27 Milliarden Franken vor. Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt damit rund 1,191 Milliarden Franken. Dieser Voranschlag ist schuldenbremsenkonform, da es das Konzept der Schuldenbremse zulässt, dass in wirtschaftlich schlechten Zeiten Defizite gemacht werden.
Für das Budgetjahr 2011 beträgt der K-Faktor, der den Zustand der Konjunktur in den Haushalt überträgt, 1,013. Die budgetierten Einnahmen werden also mit dem Faktor 1,013 multipliziert, was dann den Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse ergibt. Das nach Schuldenbremse zulässige konjunkturelle Defizit beläuft sich somit auf 1,3 Prozent der Einnahmen. Sieht man von den konjunkturell bedingten Faktoren ab, so weist der Voranschlag 2011 einen strukturellen Überschuss von rund 212 Millionen Franken auf. Dieser strukturelle Überschuss ist insbesondere auf die Umsetzung des ersten Teils der Konsolidierungsmassnahmen zurückzuführen: Im Voranschlag 2011 werden Sparmassnahmen im Umfang von rund 1,8 Milliarden Franken realisiert. Darunter sind auch 177 Millionen Franken für die Kompensation der im Rahmen der Konjunkturmassnahmen vorgezogenen Investitionen sowie 140 Millionen Franken für Massnahmen im Eigenbereich der Verwaltung.
Ich werde Ihnen nun die Entwicklung der Einnahmenseite etwas näher erläutern, Kollege Graber äussert sich zur Entwicklung der Ausgaben.
Die Einnahmen legen gegenüber dem Vorjahresbudget um 6,4 Prozent zu und bilden damit die konjunkturellen Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr am deutlichsten ab. Die Zunahme liegt deutlich über jener des Vorjahresbudgets, und die Einnahmen entwickeln sich auch weit dynamischer als das nominelle BIP. Diese starke Zunahme hängt damit zusammen, dass man für das Jahr 2010 von einer erheblich schärferen Rezession und damit von viel tieferen Einnahmen ausgegangen ist. Die Vergleichsbasis ist also eine viel tiefere Einnahmenschätzung, was nun dieses starke Wachstum zur Folge hat.
Die stärkste Zunahme findet sich bei der Mehrwertsteuer, bei der eine Zunahme von 5,9 Prozent geschätzt wird. Das im Vergleich zum BIP höhere Wachstum ist auf die proportionale Erhöhung der Steuersätze um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der IV zurückzuführen. Dieser Betrag geht direkt in die Invalidenversicherung und steht für den allgemeinen Bundeshaushalt nicht zur Verfügung. Bei der direkten Bundessteuer ergibt sich eine kräftige Einnahmensteigerung von 6,4 Prozent. Die Steuern auf dem Einkommen natürlicher Personen nehmen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,15 Milliarden Franken zu. Bei der Verrechnungssteuer sind 3,7 Milliarden Franken budgetiert, 700 Millionen Franken mehr als für das Jahr 2010. In den vergangenen Jahren waren die Einnahmen der Verrechnungssteuer oft erheblich höher als angenommen. Die schwere Prognostizierbarkeit dieser Steuer liegt in ihrer Natur. Das Finanzdepartement hat die Berechnung nun überprüft und als nach wie vor richtig befunden.
Zu den Schulden: Die Schulden nehmen wieder zu, von 112,8 Milliarden Franken für das Jahr 2010 auf 115,6 Milliarden Franken. Zurückzuführen ist dies neben dem Defizit in der Finanzierungsrechnung von rund 600 Millionen Franken auf die ausserordentlichen Ausgaben für die Pensionskasse SBB, die Zahlungen der ausserordentlichen Einlagen in den Infrastrukturfonds sowie auf eine Voraustranche an den FinöV-Fonds. Da das nominelle Wirtschaftswachstum mit 2,7 Prozent etwas höher ausfällt als die Zunahme der Verschuldung, bildet sich die Schuldenquote brutto in Prozent des BIP dennoch von 20,5 auf 20,4 Prozent zurück. Dass dies im internationalen Vergleich ein hervorragender Wert ist, um den uns alle beneiden, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden.
Zur Kommissionsberatung: Die Kommission führte die Eintretensdebatte an der Sitzung vom 6. und 7. September 2010. Es wurden, anders als vergangenes Jahr, keine Rückweisungsanträge eingereicht. Wo nun hat die Kommission Änderungen vorgenommen? Die Kommissionsmehrheit beantragt insbesondere Kürzungen respektive Nichtaufstockungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit [PAGE 1711] bei der Deza und beim Seco. Abgelehnt hat sie auch mehrere Aufstockungsanträge im Bereich der Landwirtschaft. Länger diskutiert hat die Kommission die Bereiche Personal und Informatik. Zum Bereich der Informatik hat sie an der Septembersitzung einstimmig zwei Motionen verabschiedet, die heute im Anschluss an den Voranschlag traktandiert sind. Für die Kommission ist es angesichts der enormen Kosten klar, dass bei der Informatik Fortschritte erzielt werden müssen. Beim Personalaufwand liegt ein Minderheitsantrag auf eine Kreditsperre von 2 Prozent vor. Die Kommissionsmehrheit hat festgestellt, dass die Kürzung von 1 Prozent für dieses Jahr die Ämter teilweise vor grosse Probleme stellte; sie verzichtet deshalb für dieses Jahr auf einen ähnlichen Antrag. Die Kommission ist aber sehr beunruhigt über das stetige Personalwachstum und verlangt vom Bundesrat Gegenmassnahmen. Nach der Beratung der Kommission haben sich die Aufwände beim Voranschlag gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vom 18. August 2010 um rund 138 Millionen Franken vermindert.
Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2010: Der Bundesrat ersucht um Zustimmung zu 29 Kreditnachträgen im Umfang von rund 206 Millionen Franken. Rund 205 Millionen davon sind finanzierungswirksam. Beim Nachtrag II führte insbesondere ein Nachtragskredit von 15 Millionen Franken bei der Eidgenössischen Zollverwaltung für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte - es geht hier um das sogenannte Schoggi-Gesetz - zu einer grösseren Diskussion. Kritisch überprüft hat die Kommission auch Anträge im Personalbereich; dies auch vor dem Hintergrund der Kürzung im Personalbereich um 1 Prozent für das laufende Jahr. Wir konnten uns davon überzeugen, dass diese Nachträge unumgänglich sind.
Ich komme zum Finanzplan 2012-2014. Dieser zeigt für die nächsten Jahre einen erheblichen Konsolidierungsbedarf auf. Um die Schuldenbremse einhalten zu können, legt der Bundesrat ein Konsolidierungsprogramm vor, das wir nächstes Jahr beraten werden. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen sind im Finanzplan bereits eingearbeitet. Die Kommission verlangt vom Bundesrat, dass nun die Aufgabenüberprüfung mit grosser Ernsthaftigkeit angegangen wird. Der Haushalt kann längerfristig nur im Gleichgewicht gehalten werden, wenn bestehende Aufgaben kritisch auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Im Personalbereich sind namhafte Einsparungen bei den bestehenden Aufgaben nur noch schwer möglich. Es wird dann aber auch am Parlament sein, hier teilweise schmerzliche Entscheide zu treffen und Einschnitte vorzunehmen.
Zu den Abstimmungsergebnissen zu den Bundesbeschlüssen: Der Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2011 ist von der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen worden; sie beantragt Ihnen, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen. Beim Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2011 empfiehlt Ihnen die Kommission mit 17 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen Zustimmung. Beim Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2011 empfiehlt Ihnen die Kommission mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen Zustimmung. Beim Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) empfiehlt Ihnen die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung. Beim Bundesbeschluss V zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2011 empfiehlt Ihnen die Kommission mit 25 zu 0 Stimmen - also einstimmig - Zustimmung, und beim Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2010 empfiehlt Ihnen die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung. Beim Bundesbeschluss II über eine zusätzliche Entnahme aus dem Infrastrukturfonds empfiehlt Ihnen die Kommission mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen Zustimmung.
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen, vom Finanzplan 2012-2014 Kenntnis zu nehmen.