Briner Peter · Ständerat · 2010-12-07
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-07
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Bereitschaft, diese Motion entgegenzunehmen. Worum geht es? Nach geltender US-Gesetzgebung sind auch nichtamerikanische Erben von nichtamerikanischen Verstorbenen im Nachlassfall gezwungen, eine komplizierte und in Englisch abgefasste, über den gesamten Nachlass Auskunft gebende Steuerdeklaration auszufüllen und bei der US-Steuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS), einzureichen, wenn sie z. B. ein paar IBM-Aktien vererbt bekommen; auch dann, wenn sie diese hier ordentlich versteuert haben. Das ist für uns ungünstig. Dieses Anliegen hat - um auch das gesagt zu haben - nichts mit dem OECD-Standard nach Artikel 26 des Musterabkommens zu tun, was wir ja im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen dieses Jahr ausführlich diskutiert haben. Es ist ein separates Anliegen.
Dem Motionär ist klar, dass der Beginn und das Ergebnis der Verhandlungen auch von der Haltung der US-Administration abhängig sein werden. Aber es ist davon auszugehen, dass eine Revision dieses veralteten Erbschafts- und Nachlasssteuerabkommens zwischen der Schweiz und den USA auch in einem gewissen Interesse der USA liegt, weil der Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern auch in diesem Sachbereich zweckmässig geregelt werden kann. Die Meinung, dass die Gefahr einer gravierenden Benachteiligung für Schweizer Erblasser besteht, teilen Steuerrechtsexperten, auch amerikanische, diverse Banken sowie Verbände, unter anderem Swiss Holdings, die Bankiervereinigung und die Handelskammer.
Seitens der Schweiz gilt es nun meines Erachtens alles zu unternehmen, damit die Revision rasch vonstatten geht und hiesige Erben nicht gezwungen werden, beim IRS komplizierte, in Englisch abgefasste und über den gesamten Nachlass Auskunft gebende Steuerdeklarationen einzureichen. Wir brauchen rasch einen Passus im Abkommen, welcher die Besteuerung von US-Wertschriften im Land des letzten Wohnsitzes des Erblassers festlegt, so, wie es in verschiedenen europäischen Ländern bereits der Fall ist.
Der Bundesrat schreibt, dass neue Verhandlungen nicht vor Frühling 2011 beginnen können. Das scheint auch mir eine realistische Zeitangabe. Wir müssen davon ausgehen, dass im amerikanischen Senat zuerst unser Doppelbesteuerungsabkommen über die Bühne gehen muss. Wir danken dem Bundesrat, wenn er sich im richtigen Moment auf Verhandlungen einlässt.
Wenn wir dem Bundesrat mit der Annahme dieser Motion jetzt einen klaren Auftrag erteilen, ist das nicht zuletzt ein politisches Signal an die USA: Wir bekräftigen damit unseren Willen, die Verhandlungen zu einer Änderung dieses überalterten Abkommens rasch aufzunehmen.