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Bieri Peter · Ständerat · 2010-12-07

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-12-07

Wortprotokoll

Als langjähriges Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und auch als Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr habe ich natürlich ein grosses Interesse daran, dass wir Unternehmen des öffentlichen Verkehrs besitzen, die auf einer gesunden finanziellen Grundlage basieren können. Nur so sind sie fähig, auch einen einwandfreien und sicheren Betrieb zu garantieren. Wenn hingegen die erwirtschafteten finanziellen Mittel in hohem Masse anderweitig verwendet werden müssen, laufen die Unternehmen Gefahr, dass an Betrieb und Investitionen gespart wird oder dass sich die Verschuldung weiter erhöht, wie dies bei den SBB infolge des hohen Bedarfs an Investitionen in Rollmaterial und Betrieb der Fall ist.

Bei der Pensionskasse der SBB herrscht dringender Handlungsbedarf; das haben wir alle eingesehen. Per Ende 2009 wies diese einen Gesamtsanierungsbedarf von 2,2 Milliarden Franken auf. Der Deckungsgrad lag gerade mal bei 84 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versichertenstruktur mit einem Rentneranteil von über 50 Prozent sehr ungünstig ist; das hat uns auch der Kommissionspräsident erklärt. Die SBB als Arbeitgeberin und ihre Angestellten haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Sanierungsbeiträge geleistet, und sie werden dies auch in Zukunft tun müssen. Auch die Rentner tragen seit 2004 bis zum Zeitpunkt des Erreichens eines Deckungsgrads von 110 Prozent mit einem Verzicht auf jeglichen Teuerungsausgleich ihren Anteil zur Sanierung bei.

Nachdem der Bundesrat vier verschiedene Sanierungsvarianten in die Vernehmlassung geschickt hat, schlägt er mit der vorliegenden Botschaft eine neue Lösung vor. Dabei sollen die gleichen Regeln wie bei der Bundespensionskasse angewandt werden. Zu vermerken bleibt auch die Tatsache, dass wir mit dem zusätzlichen Bundesbeitrag nicht für die Verluste der Pensionskasse der SBB in der jüngsten Finanzmarktkrise aufkommen. Auch kommt der Bund mit der nun vorgeschlagenen Lösung nicht für nichtfinanzierte freiwillige vorzeitige Pensionierungen auf. Das bleibt auch in Zukunft Sache des Unternehmens selber.

Der Deckungsgrad der Pensionskasse beträgt nach dieser Sanierungsleistung des Bundes 92,5 Prozent - Basis Ende 2009. Die restliche Lücke von 1,1 Milliarden Franken bis zur vollen Deckung ist von den SBB und ihren Angestellten aufzubringen. Dies wird nur mit spürbaren Sanierungsbeiträgen von beiden Seiten und mit einem weiteren Verzicht der Rentner auf den Teuerungsausgleich zu erreichen sein. Damit soll nicht nur die Pensionskasse der SBB saniert werden, sondern dem Unternehmen auch die Gewähr geboten werden, dass die erwirtschafteten Mittel für die dringenden Investitionen in den Betrieb eingesetzt werden können.

Der Entwurf des Bundesrates ist meiner Meinung nach ein Mittelweg zwischen den bei der Vernehmlassung vorgeschlagenen vier Modellen. Indem er sich daran orientierte, wie sich der Zusatzbeitrag des Bundes begründen lässt, hat er auch in der vorberatenden Kommission eine breite Akzeptanz gefunden. Mit den in der Änderung des Bundesgesetzes erwähnten Bedingungen ist auch Gewähr geboten, dass sich keine - auch nicht gerichtlich anbegehrte - zusätzlichen Forderungen ergeben können.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommission zuzustimmen.