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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-07

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-07

Wortprotokoll

Ich lege am Anfang Wert auf eine persönliche Feststellung: Der Kanton Zug hat den NFA mit 83 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Ich war schon damals für den NFA und habe den NFA auch bisher immer unterstützt.

Zur Sache: Wenn gesagt wird, der Wirksamkeitsbericht sei gemacht worden, und es sei vernünftig, wieder bis zum Jahr 2015, Irrtum vorbehalten, zu warten, so kann man dem im Grundsatz zustimmen. Aber es gibt hievon Ausnahmen. Ich möchte das anhand eines Beispiels verdeutlichen: Wenn Sie ein Haus bauen, haben Sie während einer bestimmten, relativ langen Zeit die Möglichkeit, die Gebrauchsfertigkeit des Hauses zu prüfen und zu gegebener Zeit diejenigen Rügen zu erheben, die Sie glauben, erheben zu müssen, um das Haus in einem tipptoppen Zustand zu geniessen. Davon gibt es aber Ausnahmen, nämlich Dinge, die sich schon am Anfang beziehungsweise in den ersten Monaten nach Bezug des Hauses herausgestellt haben; diese können gerügt werden, mit der Verpflichtung, dass da gehandelt wird. Es stellt sich nun die Frage, ob nicht beim NFA Gegebenheiten vorliegen könnten, die ein Handeln eben jetzt schon als notwendig erscheinen lassen. Das Postulat ist im Prinzip dazu da, um solche relativ bald behebbaren Mängel aufzuzeigen und allenfalls auch die Konsequenzen daraus zu ziehen.

Was ich gesagt habe, tönt relativ theoretisch, und ich versuche nun, praktisch zu werden: Diejenigen, die schon damals im Parlament bzw. in der NFA-Kommission waren, wissen, wie ich mich bemühte aufzuzeigen, dass der NFA systemische Mängel haben könnte. Einer dieser Mängel besteht darin, dass für eine gewisse Zeit, nämlich für vier Jahre, festgelegt wird, was oben in das Gefäss hineinkommt und was unten aus dem Gefäss hinausgeht. Das betrifft auf der einen Seite die Geberkantone und auf der anderen Seite die Nehmerkantone. Selbstverständlich kann sich die Zusammensetzung ändern, aber es gibt Konstellationen, die - zum Beispiel gerade für den Kanton Zug - absolut fatal werden könnten. Eine solche Situation würde dann vorliegen, wenn sich am Bestand der Geberkantone oben nichts ändern würde, wenn sich von der Zusammensetzung her auch unten nichts ändern würde, wenn sich aber die Situation aufgrund bestimmter Konstellationen bei einem Geberkanton massiv verändern würde und das im System durch eine Bewegung auf der andern Seite, nämlich bei den Nehmerkantonen, aufgefangen würde. Dann könnte die Situation eintreten, dass ein Geberkanton, ohne dass sein Ressourcenpotenzial auch nur einen Franken grösser wäre - oder auch, wenn er sogar weniger Ressourcenpotenzial hätte, als bei der Bestimmung der Fächer angenommen wurde - das Zwei- oder Dreifache dessen bezahlen müsste, was er am Anfang der Berechnung bezahlt hat. Für mögliche Fälle dieser Art muss dafür gesorgt werden, dass eine Bremse eingebaut wird, damit das nicht passieren kann, dies kann eine Obergrenze sein.

Die Obergrenze ist nicht dazu da, dass man weniger bezahlen muss, sondern eine Obergrenze soll dazu dienen, dass dann, wenn systemische Probleme auftreten, kein Ausrutscher passiert, der für den betroffenen Kanton fatal sein könnte. Es liegt dies im Wesen des Systems begründet - es ist ein System, das nicht fehlerfrei ist. Es ist wie überall: Wenn ich ein System habe, von dem ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es - auf Schweizerdeutsch gesagt - "verhebt", dann baue ich Sicherheitsventile ein. Der Einbau dieser Sicherheitsventile ist jetzt notwendig geworden.

Ganz konkret wird beispielsweise das Steuersubstrat oder das Ressourcenpotenzial gemäss NFA des Kantons Zürich infolge der Finanzplatzkrise massiv sinken. Es kann nun Situationen geben, wo sich diese Abnahme des Potenzials des Kantons Zürich nur auf die Geberkantone auswirkt, und zwar ohne dass sich die Zahl der Geberkantone verändert. Dies wäre dann möglich, wenn die Abnahme aufseiten Geberkantone aufseiten der Nehmerkantone kompensiert würde. Es wäre schwierig, das im Moment darzustellen, aber Sie können mir glauben, dass es stimmt.

Es ist doch nicht richtig, wenn man sich im Bewusstsein dessen, dass ein absoluter Unsinn passieren könnte, keine Gedanken darüber macht, wie das System zu verbessern wäre. Nehmen wir einmal an, es würde eine Obergrenze eingeführt, und es würde sich als Folge eines systemischen Fehlers nun wirklich die Situation ergeben, dass z. B. der Kanton Zug 30, 40, 50 oder sogar 100 Prozent mehr zahlen müsste, ohne dass sich sein Ressourcenpotenzial verändert hätte. Dann würde selbstverständlich eine gewisse Gleichgewichtsstörung eintreten. Wäre es in einer solchen Situation wirklich so falsch, wenn, solange dieser Systemfehler anhält, ein gewisser Minderertrag die Folge wäre? Diesen Minderertrag müsste man ja nicht auf die am stärksten betroffenen Nehmerkantone überwälzen, das könnte man bei [PAGE 1171] denjenigen machen, die ganz knapp unterhalb der Grenze liegen; bei diesen würde es sich bezüglich ihrer Staatsaufgaben um Promille handeln, die sie allenfalls weniger bekämen, für einen Geberkanton aber könnte eine solche Situation fatal sein. Das, und nur das, ist die Forderung, die man heute gerechtfertigt stellen kann.

Überlegen Sie sich einmal, welche systemischen Risiken bestehen, und überlegen Sie sich einmal, ob es nicht auch im Interesse des NFA liegt, für solche systemischen Fehler ein Sicherheitsventil einzubauen. Dieses Sicherheitsventil könnte "Obergrenze" heissen. Ich fühle mich in meinem Anliegen durch eine Medienmitteilung des Bundesrates im Anschluss an den Wirksamkeitsbericht bestärkt. Dort hat der Bundesrat geschrieben - ich kenne den Wortlaut nicht auswendig -, über eine Obergrenze könne oder solle oder dürfe man reden, und zwar dann, wenn aufgrund systemischer Probleme eine spezielle Situation eintreten könnte. Das ist ungefähr die Formulierung des Bundesrates. Ich sehe nun nicht ein, warum sich das Parlament angesichts dessen, was der Bundesrat akzeptiert, weigert, dem Bundesrat nur schon den Auftrag zu geben, einen Bericht über solche Situationen zu verfassen.

Nun kann man schon sagen, wir hätten in der Schweiz zwei Welten: auf der einen Seite die Geberkantone, die nur aus Egoisten bestehen, und auf der anderen Seite die Nehmerkantone, die sich nur als Opfer fühlen. Dem ist nicht so. Aber es gibt bestimmte Situationen, in denen man zu Recht sagen kann, dass es allenfalls für alle einer Korrektur bedarf, und zwar relativ bald. Wir dürfen nicht bis zum Jahr 2015 zuwarten, denn der Unsinn könnte allenfalls schon früher passieren.

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