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Stadler Markus · Ständerat · 2010-12-17

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-17

Wortprotokoll

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern.

Der Ständerat hat am 15. September 2010 beschlossen, das Bundesgesetz über die Änderung des Bankengesetzes nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich zu erklären. Gemäss diesem Artikel ist ein dringlich erklärtes Gesetz aber zugleich zu befristen. Mit Schreiben vom 18. November 2010 an die Präsidenten der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates und des Nationalrates hat die Redaktionskommission auf das Erfordernis der Befristung hingewiesen. Die Redaktionskommission hat nun diese rechtlich formelle Anpassung im Schlussabstimmungstext vorgenommen und die Befristung unter Ziffer II auf Ende Dezember 2012 festgelegt.

[VS]