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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-03-16

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Auf die vierte Frage in der dringlichen Interpellation der SP-Fraktion antwortet der Bundesrat: "Die Schweiz verfügt im Hinblick auf Regimes, die die Grundrechte der zivilen Bevölkerung verletzen, über wirksame Instrumente wie den Menschenrechtsdialog, Uno-Sanktionen, aber auch die Blockierung von Vermögenswerten von Diktatoren und ihrem Umfeld." Damit wird die Frage nach einer anderen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik gegenüber Gewaltherrschaften als gegenüber demokratischen Staaten nicht beantwortet. Die Schweiz darf nicht nur im Nachhinein mit Sanktionen und Blockierungen reagieren, sondern sie muss generell ihre staatlichen Beziehungen zu autokratischen Ländern überdenken. Das gilt zum Beispiel für den Abschluss von DBA und Freihandelsabkommen, und da möchte ich daran erinnern, dass wir ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Nordkorea paraphiert [PAGE 429] haben - mit Nordkorea, einem Regime des Hungers. Ich möchte davor warnen, dieses Abkommen zu unterzeichnen.

Ich erwarte vom Bundesrat zwei konkrete Massnahmen:

1. Den Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern. In Libyen setzt der Diktator Ghaddafi der demokratischen und sozialen Protestbewegung Söldner entgegen, die er im Ausland angeheuert hat. Diese lassen sich weit gefügiger als ordentliche einheimische Sicherheitskräfte im brutalen Unterdrückungskrieg gegen die eigene Bevölkerung einsetzen. Das Söldnertum hat in Libyen eine lange Tradition - ein Unikum in Nordafrika. Die momentane bittere Erfahrung zeigt, welche verheerenden Folgen von Söldnertruppen ausgehen. Die Uno-Generalversammlung hat deshalb am 4. Dezember 1989 die Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern verabschiedet. Diese Konvention ist seit 2001 in Kraft. Heute gehören ihr 32 Staaten an, darunter Belgien und Italien. Zehn weitere Staaten haben sie unterzeichnet, zum Beispiel Deutschland. Es ist dringend, dass wir hier auch mitmachen.

2. Ein sofortiges Verbot von Kriegsmaterialexporten in Autokratien. Der Katalog der Ausschlusskriterien der Kriegsmaterialverordnung setzt den Verfassungsauftrag zur Förderung der Demokratie, den der Bundesrat in seiner Antwort auch zitiert, nicht um. Die aktuelle Verordnung schliesst die Belieferung von Autokratien nicht aus. Saudi-Arabien zum Beispiel ist seit Jahren ein wichtiger Empfängerstaat von Schweizer Kriegsmaterial.

Ich möchte auf den Besuch von André Blattmann in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht mehr eingehen. Dass dieser Besuch grundfalsch war, ist völlig klar. Wir sollten aufhören, mit Potentaten Rüstungsgeschäfte anzubahnen oder sie gar einzugehen, denn das widerspricht unserer Verfassung.