Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2011-03-14

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14

Wortprotokoll

Ich bin auch der Meinung, dass wir die Vorlage nicht zurückweisen sollten, denn was uns der Bundesrat unterbreitet hat, kann durchaus bearbeitet werden, und man kann die Entscheide so oder anders fällen. Aber es ist nicht so, dass diese Vorlage keine taugliche Arbeitsgrundlage wäre.

Der Bundesrat hat uns diese Botschaft unterbreitet, weil wir, wie vorher mit Recht betont wurde, eine wesentliche Vereinfachung der Mehrwertsteuer wollten. Wir wollten mehr Rechtssicherheit, wir wollten mehr Transparenz, wir wollten mehr Wettbewerbsneutralität. Alle diese Punkte hat der Bundesrat aufgenommen und hat uns jetzt Lösungen unterbreitet, und wir können darüber entscheiden.

Was mich am Rückweisungsantrag beschäftigt, sind seine konkreten Inhalte. Unter Ziffer 2 wird gesagt, was noch als Ausnahme gelten soll. Ein Thema des Bundesrates und auch von uns war ja immer, dass wir die Ausnahmen zurücknehmen müssen. Wenn wir diesen Katalog in Ziffer 2 des Rückweisungsantrages ansehen, wird klar, dass es bei sämtlichen Ausnahmen bleibt, die wir haben. Es passiert [PAGE 205] also nichts ausser an zwei Orten, bei der Post und bei der Schiedsgerichtsbarkeit. Aber das ist jetzt wirklich gar nichts! Wenn wir dem zustimmen, stimmen wir mit anderen Worten zu, dass der Bundesrat uns eine Vorlage bringen soll, bei der sämtliche Ausnahmen bleiben. Einen solchen Auftrag möchte ich nicht erteilen. Ich möchte, dass der Bundesrat und das Parlament die Ausnahmen durchforsten und jene Ausnahmen, die nicht berechtigt sind, auch zurücknehmen.

Dann sieht Ziffer 3 des Rückweisungsantrages vor, dass der reduzierte Satz noch für Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Beherbergung gelten soll. Nach diesem Auftrag gilt er nicht mehr für Bücher, für Zeitungen, für Medikamente und verschiedene andere, kleinere Dinge, auch nicht mehr für Konzertveranstaltungen usw. Es wird mir nicht erklärt, warum wir dem Bundesrat einen solchen Auftrag geben sollten und warum wir gerade jetzt das machen sollten, was uns hier vorgeschlagen wird.

Zu den Nahrungsmitteln: Das Haushaltbudget besteht nicht zum geringsten Teil heute noch aus Lasten betreffend Nahrungsmittel. Die Hauptlast sind aber Kleidung, Verkehr, Wohnen, Haushaltgeräte usw. Diese werden steuerlich alle verbilligt, all diese Bereiche des Haushaltbudgets, und nur bei den Nahrungsmitteln gibt es eine Veränderung nach oben. Der grössere Teil beim Normalhaushalt wird also verbilligt; wir wollen ja, dass das haushaltneutral ist. Ein geringer Teil, bei den Nahrungsmitteln, wird erhöht. Das solle nicht sozial sein - das kann ich nicht verstehen. Das Haushaltbudget ist ja als Ganzes zu betrachten, nicht nur von den Nahrungsmitteln her, sondern von allen Dingen her, die ein Haushalt braucht.

Das Zweite ist, dass man beim Gastgewerbe und bei der Beherbergung einen tieferen Satz haben möchte. So, wie ich das verstehe, und das steht dann auch in Ziffer 5, möchte man keine Steuererhöhung. Das heisst, man möchte den Satz von 2,5 Prozent. Damit gibt man dem Bundesrat einen Auftrag zu einem Steuerausfall von 700 Millionen Franken. Das machen Sie so rasch mit einem Rückweisungsantrag. Mit dem bin ich nicht einverstanden. Ich finde, es ist nicht richtig, wenn wir das so über die Bühne bringen. Von mir aus gesehen müsste der Bundesrat, müsste man, wenn das kommt, den tieferen Satz erhöhen, damit das mindestens haushaltneutral wäre. Wie ich mich noch informiert habe, wäre dann der tiefere Satz nicht mehr 2,5 Prozent, sondern 3,8 Prozent. Aber das wird dann in Ziffer 5 des nationalrätlichen Beschlusses eigentlich ausgeschlossen.

Für mich ist dieser Rückweisungsantrag, wie er daher kommt, nicht die richtige Lösung. Man kann die Fragen, die im Nationalrat zur Vorlage gestellt worden sind, aufnehmen. Man kann die Vorlage korrigieren. Aber einen solchen Auftrag, wie er hier steht, möchte ich dem Bundesrat nicht erteilen. Er bringt nichts für die Vereinfachung, nichts für die Wettbewerbsneutralität. Er bringt auch nichts für die Rechtssicherheit und die Transparenz. Er lässt die Ausnahmen stehen und macht, wie ich es lese, einen Steuerausfall von 700 Millionen Franken möglich.