Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-14
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-14
Wortprotokoll
Dieser Vorlage hat der Ständerat am 7. Dezember 2010 einstimmig zugestimmt; sie sieht die Überführung der beschlossenen dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht vor. Am 7. März 2011 hat sich der Nationalrat mit dem Geschäft befasst, er hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig genehmigt.
Es verbleibt eine Differenz, die jedoch nicht den eigentlichen Kernbereich der Vorlage betrifft. Es geht um Artikel 37h Absatz 3. Der Nationalrat sieht vor, dass der Maximalbetrag für die gesamthaft ausstehenden Beitragsverpflichtungen periodisch angepasst werden soll. Wir hatten den Betrag bei 6 Milliarden Franken fixiert. Die Kommission des Nationalrates hat ihren Antrag mit 13 zu 12 Stimmen gestellt, im Plenum wurde er gar nicht mehr diskutiert.
Ihre Kommission hat sich mit dieser Differenz befasst und beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen, an der Version des Ständerates festzuhalten. Dies aus folgenden Gründen: Der Maximalbetrag unter Buchstabe b muss den Betrag decken, den eine Bank mit eigenen Mitteln im Moment nicht zu decken vermag. Er dient lediglich der Sicherstellung der Liquidität und wird aus dem Konkursverfahren zurückbezahlt, respektive der Betrag wird anschliessend wieder geäufnet. Die maximale Beitragshöhe von 6 Milliarden Franken wurde durch beide Räte genehmigt. Der Betrag liegt im internationalen Vergleich auf einer vernünftigen Höhe. Der Maximalbetrag ist ein Betrag, bei dessen Festlegung das Verhältnis [PAGE 202] zu den gesicherten Einlagen zwar eine gewisse Rolle spielt, doch spielen daneben auch andere Kriterien, unter anderem das politische Ermessen, eine Rolle.
Der Bundesrat stand diesem Vorschlag anfänglich nicht ablehnend gegenüber. Als man später aber feststellte, dass eine fortwährende Nachrechnerei nötig würde, die im Prinzip keinen Nutzen, sprich keine Verbesserung des Einlegerschutzes bringen würde, änderte sich dies. Ihre Kommission schloss sich diesem Standpunkt an. Ein ganz direkter Konnex zwischen dem Höchstbetrag und den gesicherten Einlagen ist nicht gegeben. Daher rechtfertigt sich eine ständige Anpassung nicht, und zwar umso weniger, als der Betrag auch unter diese 6 Milliarden Franken sinken könnte, was wiederum als problematisches Signal empfunden werden könnte. Mit dem Beschluss des Nationalrates drohen dieser Maximalbetrag und seine Festlegung überdies zum Spielball politischer Interessen zu werden. Das möchte Ihre Kommission verhindern.
Ich bitte Sie namens der Kommission, an unserem Beschluss festzuhalten bzw. Buchstabe d, den der Nationalrat beschlossen hat, zu streichen.