AB 1423
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Ich möchte nur kurz zwei, drei Punkte aufgreifen. Ich habe den Eindruck, dass die dramatische Situation, die den Kantonen bevorsteht, auch seitens der Kommissionsmitglieder unterschätzt wird. Ich möchte das hier einfach sagen, damit der Entscheid im Bewusstsein dieser Sachlage gefällt wird. [PAGE 1196]
Ich kann Ihnen einen Satz eines Schreibens vorlesen, das ich erhalten habe, nachdem ich mich beim Kanton Graubünden nach der Situation erkundigt habe. Der Satz lautet: "Aufgrund des negativen Entscheides bezüglich des Ausschlusses im Risikoausgleich für Personen des Asylrechtes haben wir in Bezug auf die Verhandlungen keine guten Argumente mehr, um unsere Forderungen durchzusetzen, und müssen bald einmal froh sein, dass wir noch Versicherer finden, die Personen des Asylrechtes versichern wollen oder können." Das ist die Situation. Ich möchte Sie damit auf die Dramatik in den Kantonen aufmerksam machen.
Der Ablauf gemäss meinem Antrag ist vom Geschäftsreglement her möglich, das Vorgehen ist durchaus reglementskonform. Man hat Artikel 61 GRS für solche Situationen geschaffen, dass auf die Materie eingetreten werden kann, wenn man ein Problem rasch lösen will, dass man es aber an den Bundesrat zurückweist, wenn man in Einzelfragen nicht einverstanden ist, und zwar mit einem klaren Auftrag, wie es nun gelöst werden soll.
Zur Frage, wie man den Risikoausgleich behandelt, habe ich mit meinem Antrag nichts vorgegeben. Wenn man die Argumente hört, dass mit dem bundesrätlichen Entwurf die Krankenversicherer zu gut wegkommen würden, sucht man eben die Lösung so, dass diese Risikoausgleichszahlungen Kosten sind, die im Asylbereich anfallen. Das sind dann Kosten, die über das Budget des BFF abgegolten werden müssten.
Ich bitte Sie: Suchen wir rasch eine Lösung!
Ein zweiter Punkt erscheint mir wichtig: In der Stellungnahme des Bundesrates zur Kommissionsmotion heisst es auf Seite 2, der Bundesrat suche mögliche Sparmassnahmen. Wir stehen im Bereich des Asylwesens vor der Problematik, dass kritisiert wird, hier würden Gesundheitsleistungen erbracht, die an und für sich über den Rahmen des Notwendigen hinausgingen. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, können wir hier ganz klar eine Vorgabe machen; es ist eine humanitär völlig vertretbare Lösung, indem man dem Bundesrat das Sachleistungsprinzip analog der Suva vorgibt. Damit setzen wir endlich Leitplanken, um diese andauernden Diskussionen abzuschliessen.
Das Sachleistungsprinzip gemäss Suva beinhaltet, dass Gesundheitsleistungen von einem von der Suva anerkannten Arzt geprüft werden, dass das Ganze kontrolliert abläuft und dass es hier keine Eigendynamik geben wird, die in diesem Bereich zu hohen Kosten führt, was politisch wieder für die ganze Asylpolitik schlecht ist.
Mein Anliegen ist es, dass wir rasch saubere, konkrete Lösungen finden, um in diesem sensiblen Bereich nicht noch zusätzliche Probleme zu schaffen.
Ich bitte Sie aufgrund dieser Überlegungen, meinem Antrag zuzustimmen, um ein effizientes und zielgerichtetes Vorgehen sicherzustellen.