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Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Bundesamt für Landwirtschaft: Das Budget des BLW für 2013 orientiert sich am Durchschnitt der Vorjahre. 2013 ist das zweite und damit letzte Jahr der zweijährigen Übergangsperiode. Ab 2014 wird mit der Agrarpolitik 2014-2017 eine spürbare Erneuerung der Landwirtschaftspolitik greifen. Bei einem Ertrag von 224 Millionen Franken und einem Aufwand von 3,56 Milliarden Franken ergibt sich ein Saldo von 3,35 Milliarden Franken, womit der Voranschlag 2013 um 40 Millionen Franken besser als der Voranschlag 2012 abschneidet.

Erwähnenswert sind bei den Einnahmen die erhöhten Beiträge aus Kontingentsversteigerungen. Sie sind eine Folge von Veränderungen bei den Weltmarktpreisen: Sind diese hoch, wird die Differenz zu den Preisen in der Schweiz kleiner; die Bereitschaft, für Importkontingente zu bezahlen, nimmt demzufolge ab. Bezüglich des Systems zur Versteigerung von Fleischimportkontingenten konnte der Direktor des BLW aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen berichten, dass das neue System, welches unabhängig von der Inlandleistung ist, weder die Konsumentenpreise erhöht noch die Produzentenpreise gesenkt hat. Diese Thematik wird uns in dieser Session noch beschäftigen, vielleicht schon morgen bei der Vorlage zur Agrarpolitik.

Neu ist die Schlachtabgabe budgetiert, welche die bisherige von den Kantonen erhobene Umsatzgebühr ablöst. Die Beiträge werden über den Viehhandel entrichtet. Das Inkrafttreten dieser Bestimmung setzte die Annahme der Revision des Tierseuchengesetzes voraus. Das eingenommene Geld wird für die Finanzierung von nationalen Programmen zur Überwachung von Tierseuchen verwendet.

Bei den Beiträgen zur Absatzförderung ist zu erwähnen, dass der Bundesrat sowohl die Verkäsungszulage auf der bisherigen Höhe von 15 Rappen je Kilogramm verkäste Milch als auch auf 3 Rappen Silozulage je Kilogramm silofreie Milch belassen hat. Dies bedingt eine Aufstockung um 30 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan 2013-2015 und muss BLW-intern bei den Direktzahlungen kompensiert werden.

Dies hat zur Folge, dass die Kuhbeiträge von derzeit 450 Franken auf 400 Franken gesenkt werden. In der Summe bleibt die Milchstützung damit im Vergleich zum Budget 2012 unverändert.

Bei den Direktzahlungen, welche mit 2,8 Milliarden Franken über drei Viertel des BLW-Aufwandes ausmachen, ergibt sich ein Minderaufwand von 29,8 Millionen Franken. Bei den allgemeinen Direktzahlungen vermindert sich der Betrag um 43 Millionen Franken. Kompensiert wird dieser Betrag mit 30 Millionen Franken für die Verkäsungs- und Silozulagen sowie mit einer Verschiebung von 13 Millionen Franken zugunsten der ökologischen Direktzahlungen. Es sind mehr Landwirtschaftsbetriebe, die sich den Etho- und Ökoprogrammen anschliessen.

Bei der Investitionsrechnung ist zu erwähnen, dass wiederum, wie im laufenden Jahr, 143 Millionen Franken zur Grundlagenverbesserung zur Verfügung stehen, wobei eine Verschiebung von 3 Millionen Franken von den landwirtschaftlichen Investitionskrediten zu den Strukturverbesserungsmassnahmen vorgenommen wird. Die Mittel dienen der Finanzierung der zahlreich angemeldeten Projekte zur regionalen Entwicklung. Es bleibt festzuhalten, dass sämtliche Kredite für Grundlagenverbesserungsmassnahmen, also eigentlich Beiträge als auch zinslose rückzahlbare Darlehen, umgehend im Budget wertberichtigt - sprich: als Ausgabe - verbucht werden.

In unserer Subkommission haben wir uns auch über die Forschungskredite, welche nicht via Agroscope, sondern direkt über das BLW vergeben werden, unterhalten. Im Speziellen erhielten wir Auskünfte über die derzeitige und die mit der Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehene Mitfinanzierung des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau durch den [PAGE 1079] Bund. Ein weiteres Thema war die Kontrolle der Daten und Angaben bei der Auszahlung der Direktzahlungen. Dabei erhielten wir vom Direktor des BLW die Auskunft, dass das Projekt für ein neues Informatiksystem zur Abwicklung der Datenerfassung ASA mit den Kantonen und den Landwirten erfolgreich abgeschlossen werden konnte; es tut nun seinen Dienst. Insofern ist dies etwas Positives, dass ein Informatiksystem seinen Dienst erfolgreich erfüllen kann. Zu Agroscope will ich infolge der vorgerückten Zeit keine Bemerkungen anbringen.

Kurz zum Bundesamt für Veterinärwesen: Dieses ist trotz des bevorstehenden Wechsels in das EDI beim EVD budgetiert worden. Der Aufwand erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr um 3,7 Millionen Franken, der Ertrag um 191 000 Franken. Es gibt zwei Dinge zu erwähnen: Gemäss Tierseuchengesetz entschädigt der Bund neu die Kantone für die Umsetzung von nationalen Programmen zur Überwachung von Tierseuchen. Der Betrag von 3 Millionen Franken wird über Schlachtabgaben finanziert, deren Einnahmen beim BLW eingestellt sind. Neu ist eine separate Kontenrubrik "Überwachung, Früherkennung und Erkenntnisgewinn" vorgesehen. Dieser Betrag wurde bis anhin unter der Rubrik "Übriger Betriebsaufwand" verbucht. Eine gewisse Erhöhung ergibt sich durch die neuen Aufgaben, die mit der Revision des Tierseuchengesetzes auf das Amt zukommen. Beim Personal erhöhen sich die Ausgaben unter anderem um zwei Personalstellen, welche durch das Cites-Abkommen notwendig sind. Dem Aufwand stehen jedoch entsprechende Gebühreneinnahmen gegenüber. Zwei zusätzliche Stellen bedingen die Aufgaben, welche mit der Revision des Tierseuchengesetzes auf das Amt zukommen. Auch diese werden teilweise durch Einnahmen finanziert.

Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, Rubrik 721, lasse ich weg. Auch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Rubrik 724, gibt zu keinen speziellen Anmerkungen Anlass.

Das Bundesamt für Wohnungswesen verzeichnet im Vergleich zum Voranschlag 2012 sowohl tiefere Erträge als auch tiefere Aufwände. Der Saldo ist mit 54 Millionen Franken um 1,5 Millionen Franken höher als 2012. Die Fördermassnahmen beruhen auf drei gesetzlichen Grundlagen. Das Wohnraumförderungsgesetz von 2003 ermöglicht im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Beiträge an Partnerorganisationen, die diesem Zweck dienen. Für das Jahr 2013 sind 29 Millionen Franken neue Darlehen geplant. Der massive Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Vorjahr 2012 letztmals kompensierte Tranche der vorgezogenen Investitionen im Rahmen der wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen 2009 zurückzuführen. 28 Millionen Franken betragen die unter dem gleichen Gesetz laufenden Rückflüsse von Darlehen von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals.

Gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz wurden die letzten Verpflichtungen 2001 eingegangen. Die Geschäfte haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Dabei gibt es je nach Begünstigten eine Zusatzverbilligung mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren.

Hier sind denn auch für 2013 nach wie vor Kredite von 63 Millionen Franken eingestellt; dies sind 5 Millionen Franken weniger als im vergangenen Jahr. Hier fallen jedoch auch Erträge aus Zinsen und Rückzahlungen von Darlehen und Vorschüssen im Umfang von 36 Millionen Franken an.

Das dritte für das Bundesamt für Wohnungswesen relevante Gesetz ist das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. Diese Aufgabe haben die Kantone mit dem NFA übernommen. Für die Bundesrechnungen fallen hier keine relevanten Erträge oder Aufwände mehr an. Darüber hinaus gibt es frühere Bundeserlasse aus den Vierziger- und Sechzigerjahren. Es bestehen aufgrund von früheren Gesetzen gesprochene und im Grundbuch eingetragene Beiträge, die bei einem Handwechsel allenfalls zurückbezahlt werden müssen.

Zur Wettbewerbskommission mache ich keine besonderen Ausführungen.

Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ein Flag-Amt, das für 2013 Erträge von 20 Millionen Franken und Aufwände von 34 Millionen Franken budgetiert. Per saldo vermindert sich der Aufwand um 1,4 Millionen Franken im Vergleich zum laufenden Jahr. Das Amt rechnet mit 4500 Neuzugelassenen und rund 200 000 Diensttagen, die mehr geleistet werden. Damit erhöhen sich sowohl die Abgaben der Einsatzbetriebe als auch die Personalaufwendungen für die Abwicklung der administrativen Arbeiten. Bei den Einsatzbetrieben gilt es zu bedenken, dass nicht alle Betriebe, so etwa im Umweltbereich, fähig sind, eine Entschädigung zu leisten. Der Ständerat und vor allem auch die Sicherheitspolitische Kommission haben es im Einvernehmen mit dem Bundesrat bis anhin abgelehnt, auf gesetzlicher Ebene zusätzliche Einschränkungen für den Zugang zum Zivildienst zu verlangen, bis mit den bereits getroffenen Massnahmen genügend Erfahrungen gemacht worden sind. In diesem Sinne ist das Budget 2013 Ausdruck der zurzeit vom Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen.

Zur Rubrik 740, "Schweizerische Akkreditierungsstelle", habe ich keine Bemerkungen.

Zur Rubrik 760, "Kommission für Technologie und Innovation". Sie hat mit ihrem Jahresbudget von 148 Millionen Franken Aufgaben in drei Bereichen zu erfüllen. Rund 83 Prozent gehen in die eigentliche Projektförderung in den Bereichen Forschung und Entwicklung, 6 Prozent in den Wissens- und Technologietransfer und 10 Prozent in die Förderung von Start-up-Firmen. Gegenüber dem laufenden Jahr sind 12 Millionen Franken mehr eingestellt, die sich aus der Botschaft zur Energieforschung ergeben. Darüber muss das Parlament jedoch erst noch entscheiden; deshalb werden diese Mittel vorerst gesperrt. Etwas Sorge bereitet der KTI das Jährlichkeitsprinzip, da sich die Engagements vielfach über mehrere Jahre hinweg erstrecken. Bei den Personalkosten hat sich für das laufende Jahr ein Fehler eingeschlichen, was zur Folge hat, dass der Personalaufwand um 33 Prozent steigt. Der Fehler liegt jedoch in der zu tiefen Zahl für das Jahr 2012 und nicht etwa im Budget 2013.

So weit meine Bemerkungen zu diesem Teil des EVD. Es gibt jetzt Anträge zum Bundesamt für Landwirtschaft, die ich gerne begründen lassen würde. Es ist effektiv so, dass wir diese Anträge in der Kommission nicht diskutiert haben. Ich habe aber bei der Verwaltung einige Argumente eingeholt, mit denen ich dann begründen möchte, weshalb wir bei der Position des Bundesrates bleiben sollten.