Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-12-05
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich noch einmal Dissens markieren möchte. Dies tue ich ausdrücklich mit Blick auf die Einigungskonferenz, zu der es hier kommen wird.
Ich mache es nicht leichtfertig, es handelt sich um eine sensible Geschichte. All diejenigen, die in den Neunzigerjahren schon im Bundeshaus waren, oder diejenigen, die diese Geschichte vielleicht mit einer gewissen Aufmerksamkeit verfolgten, wissen, weshalb der Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Banken damals in grosse Schwierigkeiten gerieten, weshalb sie grosse Probleme hatten, die ihren Ruf beschädigten: Das hat gerade mit diesem Problem zu tun, gerade deshalb soll jetzt diese Regelung eingeführt werden. Ich reichte damals, als Nationalrat, die Motion 97.3306 ein.
Das System, das jetzt gewählt wird und das erarbeitet worden ist, verdient Unterstützung. Ich meine aber, an einem einzigen Ort - es ist eben ein sensibler Ort - greift das, was jetzt der Bundesrat vorgeschlagen hat und was die Kommission vorschlägt, einfach zu kurz. Es geht um die Maximalfristen. Der Kommissionssprecher, Herr Germann, hat zweifellos Recht, es geht um seltene Fälle. Es braucht dann jemanden, der unter aussergewöhnlichen Umständen überhaupt noch den Beweis dafür antreten kann, dass diese Ansprüche gegeben sind; es gibt ja die Beweispflicht des Berechtigten. Wenn aber jemand dann nach so langer Zeit noch beweisen kann, dass es berechtigte Ansprüche sind: Weshalb dann diese Ansprüche enteignen? Weshalb dann sagen, der Rechtsverlust war definitiv? Herr Germann hat sicher Recht, wenn er sagt, auch in Gebieten, in denen angelsächsisches Recht gilt, wo dieser Rechtsverlust nicht eintritt, seien es ganz wenige Fälle. Weshalb aber in diesen wenigen Fällen die Leute enteignen? Weshalb sagen: "Ihr habt diese Ansprüche nicht"?
Ich meine, hier gibt es ein Problem. Ich habe schon in der ersten Runde, wenn auch vergeblich, gesagt, dieses System müsste die Neunerprobe bestehen. Und wenn man diese Neunerprobe mit den betreffenden Fristen gerade am Ausmass des Skandals um die jüdischen Vermögen der Dreissigerjahre macht, sind diese Fristen zu kurz bemessen.
Es ist vielleicht schwierig, sich vorzustellen, dass es irgendwann wiederum eine solche Problematik geben könnte. Man weiss es nicht. Wenn der Schweizer Finanzplatz seinen Stellenwert behält - und es ist ja davon auszugehen, dass der Schweizer Finanzplatz trotz seiner Schwierigkeiten und Probleme auch in Zukunft eine starke Stellung behalten wird - und wenn wir schon ein Gesetz machen, das zeitlich gesehen einen derart weiten und langen Horizont hat, und wir in diesem aktuellen Zeitpunkt eine Regelung treffen, die auf lange Sicht halten soll, dann sollten wir auch eine Regelung treffen, die damals funktioniert hätte und auch auf lange Sicht funktioniert. Ich meine deshalb, dass die Fristen zu kurz sind.
Der Grund, weshalb ich diesen Antrag gestellt habe, steht im Zusammenhang mit diesem Votum. Das ist der Grund dafür, dass ich an die Kommissionsmitglieder, die an der Einigungskonferenz teilnehmen werden, appellieren möchte, vielleicht noch eine Zwischenlösung zu suchen. Es gibt nicht nur Schwarz und Weiss, es gibt nicht nur Nationalrat und Bundesrat, sondern es gäbe auch Zwischenlösungen, die gefunden werden könnten. Es wäre nicht zum ersten Mal, dass die Einigungskonferenz den Stein des Weisen findet. Es ist also möglich, dass diese Frage am Ende definitiv und zur Zufriedenheit aller geregelt wird. Es ist ungut, bei einem so sensiblen Thema den Dissens am Schluss stehenzulassen.
Nachdem dies gesagt ist, mit diesem Appell, ziehe ich meinen Einzelantrag zurück. Er diente dazu, diese Besorgnis und dieses Interesse an einer tragfähigen Lösung, die vielleicht in einem Mittelweg bestehen könnte, zum Ausdruck zu bringen.