Lexipedia

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-11-29

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-29

Wortprotokoll

Der Bundesrat legt mit Datum vom 4. Juli 2012 die Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe und den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss vor.

Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Rahmenkredit von 15 Milliarden Franken für die Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren beantragt. Die Bretton-Woods-Institutionen haben an ihrer Frühjahrstagung im April eine ausserordentliche und zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des IWF um über 430 Milliarden US-Dollar beschlossen. Ziel der Aufstockung ist die Stabilität der internationalen Finanz- und Währungssysteme. Dabei hat die Schweiz, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes, einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar zugesagt.

Grundlage für diese Vorlage ist das Währungshilfegesetz, welches der Schweiz erlaubt, an multilateralen Hilfsaktionen zur Sicherstellung der Stabilität des internationalen Währungssystems mitzuwirken. Dabei wird der Bund ermächtigt, die Schweizerische Nationalbank mit einer entsprechenden Darlehensgewährung zu beauftragen.

In den letzten beiden Jahren hatte das Parlament immer wieder über IWF-Vorlagen zu befinden. Im Jahr 2011 wurde bereits einmal einer IWF-Sonderhilfe zugestimmt. Es ging damals ebenfalls um eine Zusicherung der Schweiz von 10 Milliarden US-Dollar, für welche 12,5 Milliarden Franken vorgesehen waren. Diese Mittel wurden nicht aktiviert. Gleichzeitig bestätigte das Parlament die Genehmigung des [PAGE 1918] Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des IWF. Zuletzt stimmte das Parlament über die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des IWF ab.

Bei der vorliegenden Botschaft geht es nun um eine Ablösung des geltenden Währungshilfebeschlusses, welcher bis Ende 2013 gültig ist. Seine frühzeitige Verlängerung wie auch die bedeutende Erhöhung des Rahmenkredits werden aufgrund der gegenwärtig ausserordentlich hohen Risiken der volatilen Finanzmärkte beantragt.

Die APK ist sich im Klaren darüber, dass die Schweiz als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz und einer wichtigen Währung von einer Eskalation der Krise des weltweiten Währungssystems hart getroffen würde. Eine derartige Krise erfordert global koordinierte Massnahmen, was mit dem Instrument des IWF möglich ist. Deshalb hat die Schweiz ein starkes Interesse, sich entsprechend am IWF zu beteiligen. Mit diesem Rahmenkredit kann der Bundesrat innerhalb des Kredits und zur gesetzlich vorgesehenen Zweckbestimmung einzelne Verpflichtungstranchen ausscheiden. Über die Verwendung der Mittel muss der Bundesrat jährlich Bericht erstatten und damit gegenüber dem Parlament Rechenschaft ablegen.

Die APK hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 27./28. August dieses Jahres mit einstimmigem Beschluss sistiert, um sich an einer der folgenden Sitzungen detaillierter über das Geschäft informieren zu lassen. Am 30. Oktober 2012 wurde die Vorlage schliesslich abermals traktandiert. In der Eintretensdebatte wurde nochmals ausführlich über Sinn und Zweck der internationalen Währungshilfe diskutiert.

Eine Minderheit der Kommission vertritt die Haltung, dass die Mittel lediglich indirekt dazu dienen würden, die Eurokrise der EU zu bekämpfen, und stellt den Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen generell infrage. Andere Mitglieder der Minderheit stellen die Wirksamkeit derartiger Rettungsschirme dahingehend infrage, dass es nicht Aufgabe des IWF sein könne, Entwicklungsländer zu stützen; dafür seien andere Organisationen zuständig.

Eine Mehrheit vertritt die Haltung, dass es Aufgabe des IWF sei, global für Finanzstabilität zu sorgen. Die Mittel kommen daher auch direkt dem IWF zugute, nicht direkt den EU-Mitgliedstaaten. Ausserdem sei das Risiko eines entsprechenden Ausfalls der Mittel gering. Der IWF sei bis heute allen seinen Verpflichtungen nachgekommen. Es habe nie Ausfälle gegeben, die Mittel würden marktgerecht verzinst und die Schweizerische Nationalbank könne ausgerichtete Mittel zurückziehen, wenn sie diese selber benötige.

Ausführlich diskutiert wurde auch über den Zeitpunkt der Vorlage, da die Quoten- und Gouvernanzreform noch nicht in Kraft ist und daher zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar sei, wie hoch der Beitrag der Schweiz wirklich sei. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Vorlage aufgrund des auslaufenden Währungshilfebeschlusses notwendig ist. Schliesslich beschloss die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Ihnen zu beantragen, auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit hält weiterhin an ihrem Antrag auf Nichteintreten fest.

Die Detailberatung ergab grosse Diskussionen über die Höhe der mit dem Rahmenkredit zu sprechenden Mittel: Dem IWF wurden an der Frühjahrstagung der Bretton-Woods-Institutionen 10 Milliarden US-Dollar zugesprochen, der Bundesrat beantragt aber einen Betrag von 15 Milliarden Schweizerfranken. Diese Differenz von 5 Milliarden Schweizerfranken zwischen den zugesicherten Mitteln und dem beantragten Rahmenkredit begründet der Bundesrat mit Währungsschwankungen und mit der Möglichkeit, während der nächsten fünf Jahre im Rahmen des Währungshilfegesetzes handlungsfähig zu bleiben, das heisst, in Krisenfällen die Finanzmärkte gezielt im Sinne des Finanzplatzes Schweiz stabilisieren zu können. Eine Minderheit hält an der Argumentation des Bundesrates fest und will dem Bundesrat diese nötige Handlungsfähigkeit erteilen. Sollte es nämlich wider Erwarten zu einer grösseren Aufwertung des Dollars kommen, müsste ein entsprechender Nachtragskredit gesprochen werden.

Eine Mehrheit erachtet die Höhe des Kredits aber als nicht gerechtfertigt. Deshalb hat die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag angenommen, der eine Beschränkung des Rahmenkredits auf 10 Milliarden Schweizerfranken vorsieht. Um Währungsschwankungen abzufedern, brauche es keine 5 Milliarden Schweizerfranken. Zudem hatte die Mehrheit der Kommission grosse Mühe, dem Bundesrat für die konkrete Verwendung der Mittel einen Freipass zu geben: Ein derart grosser Vorrat an Kreditmitteln sei nicht gerechtfertigt. Die Minderheit hält dennoch an dem vom Bundesrat beantragten Kreditrahmen von 15 Milliarden Schweizerfranken fest.

Ferner lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen einen Antrag ab, wonach sich der Bundesrat "innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen aktiv für wachstumspolitische Massnahmen und gegen den Abbau der öffentlichen Dienste und Sozialleistungen" einsetzen soll. Auch hier hält eine Minderheit an ihrem Antrag fest.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem abgeänderten Bundesbeschluss mit 14 gegen 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Ich bitte Sie im Namen der APK-NR, auf die Vorlage einzutreten, dem abgeänderten Bundesbeschluss zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.