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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2012-11-29

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-29

Wortprotokoll

Wir haben bei dieser Vorlage über die Behandlung der nachrichtenlosen Vermögen noch drei Differenzen zu bereinigen:

Die erste Differenz betrifft den Minimalbetrag für ein einfaches Verfahren, der vom Ständerat auf 500 Franken heraufgesetzt wurde. Die SVP-Fraktion stimmt dieser Anhebung der Limite zu.

Was die Verjährung anbetrifft, so sind wir der Meinung, dass wir wegen der möglichen Guthaben von Leuten aus dem ehemaligen Ostblock diese Frist möglichst lang ansetzen sollten. Diese Personen haben ja erst seit etwa 1990 die Möglichkeit, überhaupt Recherchen anzustellen. Wenn wir die kurze Frist anwenden, dann können die Betreffenden allfällige Ansprüche auf Gelder von Opfern des Zweiten Weltkrieges nicht mehr geltend machen. Da bereits osteuropäische Fernsehstationen dieses Thema aufgenommen haben, riskieren wir erneut Reputationsverluste, wenn wir diesen Personen aus Osteuropa den Anspruch auf allfällige Gelder aus dem Zweiten Weltkrieg verwehren.

Die SVP-Fraktion ist auch der Meinung, dass nachrichtenlose Gelder, die von den Banken nicht mehr weiter verwaltet werden, an den Bund und nicht an die AHV fallen sollen, weil mit der Übernahme der nachrichtenlosen Gelder auch eine Dokumentationspflicht verbunden ist. Tauchen allenfalls doch noch Personen auf, die auf dieses Geld Anspruch anmelden, dann sind auch juristische Kenntnisse notwendig, über die der Bund, nicht aber die AHV verfügt.

Die SVP-Fraktion unterstützt somit die Mehrheit.

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