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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-14

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns seit einiger Zeit mit der Staatsleitungsreform, die im Übrigen zwischenzeitlich vom Bundesrat als Regierungsreform bezeichnet wurde und von Ihrer Kommission wieder zur Staatsleitungsreform gemacht worden ist. Aufseiten des Bundesrates sind wir zum Schluss gekommen, dass das Wort "Staatsleitungsreform" vielleicht etwas zu hoch gegriffen ist, und haben versucht, den Namen zu ändern; Sie sind dann aber wieder auf den ursprünglichen Namen zurückgekommen.

2001 setzte man sich damit auseinander. Damals stand ein Zwei-Kreise-Modell zur Diskussion. Im Jahr 2004 schickte das Parlament die Botschaft zur Staatsleitungsreform - so hiess die Reform damals, aber mit einem Zwei-Kreise-Modell; es war also ein etwas weiter gefasstes Konzept - wieder zurück an den Bundesrat. Wir sind jetzt wieder am gleichen Ort, mit einer Zusatzbotschaft zur ursprünglichen Vorlage.

Wir arbeiteten ein Projekt aus und erhielten dann am 30. Mai 2010 von der GPK des Nationalrates und derjenigen des Ständerates den Bericht zur Bewältigung der Finanzkrise. In diesem Bericht übten die GPK ja massive Kritik am Verhalten und an der Arbeitsweise des Bundesrates; sie machten aber auch konstruktive Verbesserungsvorschläge. Das war dann der Grund, weshalb der Bundesrat beschlossen hat, diese Empfehlungen in sein ursprüngliches Projekt einzuarbeiten und im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Regierungsreform aufzunehmen und umzusetzen. Wir taten das im Oktober 2010.

Ihre SPK beriet im Januar 2012 über die Zusatzbotschaft. Die beiden GPK machten einen Mitbericht und waren der Auffassung, dass das Produkt des Bundesrates insgesamt noch ungenügend sei. Sie verlangten vor allem, und das mit Recht, dass die Situation bzw. die Stellung der Bundeskanzlei gestärkt werde. Die Vorschläge, die Sie heute vorlegen, gehen alle in diese Richtung.

Der Bundesrat hat die Vorschläge zur Änderung des RVOG aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre gemacht. Wir möchten mit den Änderungen, die wir vorschlagen, die Regierungstätigkeit stärken.

Wir haben aufgenommen, dass die Informationspflicht der Bundesratsmitglieder gegenüber dem Kollegium verankert und die Kollegialbehörde damit gestärkt werden soll. Sie haben heute gesagt, das sei banal, das müsse einfach so sein. Diejenigen, die die Zeit erlebt haben, die zu besagter GPK-Untersuchung geführt hat, wissen, dass es nicht ganz so banal ist, dass man sich wirklich bewusst sein muss, dass eine Informationspflicht besteht. Man muss eine solche deshalb für schlechte Zeiten - und nicht für gute Zeiten - verankern. Im Moment, denke ich, wäre es nicht nötig, aber es können Zeiten kommen, wo es wichtig ist, dass sich jedes Bundesratsmitglied daran erinnert, dass es diese Pflicht der Information des Kollegiums hat.

Wir haben die Beratungsfunktion des Bundesratssprechers aufgenommen, und wir möchten die Geschäfte auch vermehrt über den Bundesratssprecher kommunizieren lassen. Ich denke, auch das dient der Kollegialbehörde. Wir haben weiter die Stellvertretungen angepasst, und vor allem haben wir Ausschüsse installiert, die als vorbereitende Ausschüsse arbeiten, um den Bundesrat dann auch besser informieren zu können.

Wir haben die Verantwortung der Bundeskanzlerin für die Protokollierung geregelt. Herr Nationalrat Lustenberger hat angekündigt, dass er darauf noch einmal zurückkommen wolle. Wir hatten ja ursprünglich die Situation, dass sehr viel protokolliert wurde. Es waren nicht wirklich Wortlautprotokolle, aber es wurde sehr viel protokolliert. Man hatte dadurch den Eindruck, es sei alles protokolliert, aber es waren auch zur damaligen Zeit nur Teile protokolliert. Wir sind dann zum System übergegangen, das die meisten Kantone kennen: Es wird ein erweitertes Beschlussprotokoll gemacht, dem die Unterlagen beigelegt werden, vor allem auch die Mitberichte, die zu den Beschlüssen geführt haben. Ausserdem hat jedes Mitglied des Bundesrates die Möglichkeit, zu verlangen, dass sein Votum protokolliert wird, wenn es für ihn oder sie sehr wichtig ist. Ich denke, so hat man eine Vollständigkeit. Man sieht genau, was zu bestimmten Entscheiden geführt hat, man sieht, welches die Gegenmeinungen waren, das geht alles aus den abgelegten Mitberichten hervor. Trotzdem haben wir kein vollständiges Wortprotokoll. Ein vollständiges Wortprotokoll ist für ein Kollegium nicht von Vorteil, weil sehr viel diskutiert wird, und wenn alles aufgeschrieben würde, wären die Diskussionen mit Bestimmtheit nicht so offen. Man könnte sich nicht so hart auseinandersetzen, und das wäre letztendlich auch für das Ergebnis schlecht. Wir zeigen Ihnen das gerne auf. Es gibt sicher noch Verbesserungsmöglichkeiten, aber ich denke, das ist der richtige Weg. Wir werden das im Rahmen dieser Untersuchung gerne mit Ihnen besprechen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde nachher nur noch ganz wenige Bemerkungen haben, vor allem dort, wo es um die Verbesserung der Stellung der Bundeskanzlei geht.