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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-09-19

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-09-19

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei kommerziell angebotenen Risikosportaktivitäten und beim Bergführerwesen für die Koordination im Sicherheitsbereich zu sorgen. Durch verschiedene gesetzliche Grundlagen werden die Anbieter von Risikoaktivitäten jedoch bereits zur Sorgfaltspflicht angehalten. Weder ein neues Rahmengesetz noch die Überweisung der Motion können nach Ansicht des Bundesrates weitere Unfälle mit Sicherheit ausschliessen. Unsere Rechtsordnung weist die Verantwortlichkeiten klar zu. Dem Bundesamt für Sport könnte eine koordinierende Aufgabe bei sportorientierten Risikoaktivitäten übertragen werden, was im Rahmen seiner bestehenden Ressourcen auch versucht wird. So die Ausarbeitung und Initiierung von Ausbildungsrichtlinien oder die Mitarbeit bei der Stiftung für Sicherheit im Trendsport.

Weiter gehende Aufgaben benötigten aber auch mehr Mittel. Eine noch in diesem Jahr zu gründende gesamtschweizerische Stiftung für Sicherheit im Trendsport will zukünftig mittels eines Qualitätslabels für Anbieter zur Minimierung der Risiken und zum erhöhten Schutz der Konsumenten beitragen. Die bereits eingeleiteten und durch den Bund unterstützten Massnahmen sind verhältnismässig. Weiterführende Aufgaben sollten dem Bund erst in einer späteren Phase bei Bedarf übertragen werden.

Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Nachdem diese Stiftung in Gründung begriffen ist, soll sie auch die Chance haben, ihre Wirkung unter Beweis zu stellen. Wenn das nicht gelingen sollte, wäre allenfalls das Postulat da, damit man ergänzend tätig werden könnte. Aber der Privatinitiative ist auch hier eine Chance zu lassen, umso mehr, als sie seriös aufgezogen ist und sich ebenfalls aus entsprechenden Fachleuten zusammensetzt.

Ich bitte Sie, den Vorstoss nur als Postulat zu überweisen.