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Maissen Theo · Ständerat · 1999-12-21

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich habe, im Gegensatz zum Antrag der Kommission, den Antrag gestellt, auf das Geschäft einzutreten und es gleichzeitig an den Bundesrat zurückzuweisen. Dies im Sinne von Artikel 61 unseres Geschäftsreglementes.

Warum dieses Vorgehen? Vorerst ist festzuhalten, dass man der Beurteilung der Kommission durchaus folgen kann, zumal auch sie einen Handlungsbedarf bejaht und deshalb eine Kommissionsmotion beantragt. Aber der von der Kommission vorgeschlagene Weg ist zu hinterfragen.

Der Bundesrat beantragt bei diesem Geschäft Dringlichkeit, und dies mit guten Gründen. Wenn wir nun gemäss Antrag der Kommission Nichteintreten beschliessen und eine Motion oder gar nur ein Postulat überweisen, wird dieses Vorgehen der Dringlichkeit überhaupt nicht gerecht.

Der Hintergrund ist folgender: 1995 wurden die zwanzig grössten Krankenversicherer angefragt, ob sie bereit seien, die Asylsuchenden zu versichern. Lediglich drei der angefragten Krankenversicherungen haben sich dazu bereit erklärt. Diese Versicherer waren administrativ und EDV-technisch in der Lage, die Versicherung der Asylsuchenden durchzuführen.

Diese Versicherer haben dann mit den Kantonen, im Sinne von Verwaltungsvereinbarungen, Rahmenverträge abgeschlossen. Der Grund war der, dass die Betreuung der Asylsuchenden als Einzelversicherte praktisch undurchführbar ist. Die Asylsuchenden haben in der Regel keine festen Adressen - oder wechseln sie häufig - und auch keine eigenen finanziellen Mittel, um die Prämien zu bezahlen. Die üblichen Geschäftsprozesse wie das Prämieninkasso, die Rückvergütungen, der Einzug der Kostenbeteiligung, die Durchführung nach der Regel des Tiers payant, das Mahnungs- und Betreibungswesen der Leistungserbringer usw. sind damit nicht möglich. Alle diese Prozesse müssten über eine zentrale Stelle beim Kanton und nicht über den einzelnen Versicherten abgewickelt werden.

Mit diesen Rahmenverträgen wurden nun die aufwändigen administrativen Abläufe durch die Krankenversicherer übernommen; sie werden von ihnen für die Kantone erledigt.

Für die Krankenversicherer ergab sich aber im Laufe der Zeit die Situation, dass durch diese Versicherungen zusätzlich dreifach belastet werden:

1. Die Höhe der Kosten pro Asylsuchenden ist aus verschiedenen Gründen bedeutend höher als für die übrigen Versicherten; darauf hat auch die Kommissionssprecherin hingewiesen.

2. Aus den genannten Gründen sind die Administrativkosten pro Asylsuchenden mindestens doppelt so hoch als bei den übrigen Versicherten.

3. Wegen der Altersstruktur der Asylsuchenden müssen nun Nettozahlungen von jährlich 30 Millionen Franken in den Risikoausgleichsfonds geleistet werden.

Es ist ganz klar, dass diese Kosten, die aus humanitären Verpflichtungen unseres Landes entstehen, nicht auf Dauer auf diese Weise finanziert werden können. Die Schweiz profiliert sich in der Welt mit ihrer humanitären Asylpolitik, die ein offenes Herz für kranke und verletzte Flüchtlinge zeigt. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen unser hoch entwickeltes Gesundheitswesen den leidenden Menschen mit bewegenden Schicksalen helfen kann. Es ist aber stossend, dass Krankenversicherer ihre Mitglieder einseitig mit höheren Prämien belasten müssen, weil diese Versicherer an der Durchführung dieser Massnahmen im Rahmen des Asylgesetzes beteiligt sind. Die Kosten für diese gesamtstaatlichen Aufgaben dürfen nicht einseitig einem Teil der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler aufgebürdet werden. Wenn keine Anpassung der geltenden Regelung erfolgt, wären die Versicherer gezwungen, im Interesse der eigenen, angestammten Mitglieder die Rahmenverträge mit den Kantonen aufzulösen. Die Vertragspartner, d. h. die betroffenen Kantonsregierungen, wurden bereits darüber informiert.

Zu Recht weisen verschiedene Kantone nun darauf hin, dass mit dieser Kündigung ein Vollzugsnotstand drohen würde. Folgende Konsequenzen müssten in Kauf genommen werden: Es gäbe kaum lösbare administrative Probleme für die Kantone; es entstünden Mehrkosten für den Bund und die Kantone für administrative Aufwendungen; es bräuchte mehr Steuergelder für die Asylpolitik; es bedingte langwierige Neuverhandlungen für das BFF und die Kantone, und schliesslich entstünden Koordinationsschwierigkeiten und Ineffizienz. Das wäre insgesamt für die Kantone und den Bund eine völlig unmögliche Situation.

Wir wissen, dass die Asylpolitik ein sensibler Bereich ist. Wir als Gesetzgeber erweisen dem Verständnis für die Asylpolitik in der Bevölkerung einen schlechten Dienst, wenn wir in einem Bereich, wo sinnvolle Regelungen möglich wären, die Probleme nicht lösen, sondern vor uns herschieben. Wir sollten vielmehr jetzt die Gelegenheit benutzen, kritische Punkte der von den Asylsuchenden beanspruchten Gesundheitsleistungen und ihre Finanzierung sachgerecht zu lösen.

Mit meinem Antrag, einzutreten und das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, kommen wir diesen Umständen bestmöglich entgegen. Wir erhalten mit dieser Rückweisung aufgrund der Formulierung des Auftrages gleichzeitig die Möglichkeit, einen anderen kritischen Punkt in diesem Bereich zu lösen. Danach werden die Leistungen nach dem [PAGE 1195] Sachleistungsprinzip erbracht, ähnlich, wie das bei der Suva gemacht wird; gleichzeitig würden die Interessen der Kantone und der Krankenversicherer berücksichtigt.

Bewusst wird offen gelassen, wie das geschehen soll. Will man beispielsweise doch einmal die Diskussionen um die Änderung bei den Bemessungsgrundlagen für den Risikoausgleich an die Hand nehmen, oder möchte man z. B. die Alternative wählen, dass die Risikoausgleichszahlungen durch den Bund, durch das BFF, übernommen würden? Beides ist mit meinem Rückweisungsantrag möglich. Er ermöglicht es aber gleichzeitig, dass wir gezielt an das Problem herantreten und ein derart dringendes Geschäft nicht einfach auf die lange Bank schieben. Diese Gefahr besteht dann, wenn wir so vorgehen, wie die Kommission das vorschlägt, zumal ja der Bundesrat die Kommissionsmotion nur als Postulat entgegennehmen will.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag auf Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen.