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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2013-12-09

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-09

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen haben eine positive Grundhaltung gegenüber einer engen internationalen Zusammenarbeit und auch gegenüber einer regen Handelstätigkeit der Schweiz. Handel ist nicht nur für die weltoffene, exportorientierte Schweiz zentral, sondern mit den richtigen Rahmenbedingungen auch grundsätzlich wohlfahrtsfördernd. Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für unsere Partnerländer. Die Freihandelsabkommen dienen dazu, Zölle zu senken und damit Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Schweizer Firmen zu beseitigen. Gerade auch der starke Schweizerfranken hat die Exportsituation für viele Schweizer Firmen erschwert. Mit dem Stocken der WTO-Verhandlungen und angesichts der wirtschaftlichen Situation in Europa haben bilaterale Abkommen wie das mit China für unsere Wirtschaft an Bedeutung gewonnen. Für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen ist dieses Freihandelsabkommen mit China somit wichtig.

Wir Grünliberalen haben bilaterale Freihandelsabkommen in der Vergangenheit deshalb stets unterstützt. Wir haben uns [PAGE 2074] aber auch gleichzeitig für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgesprochen. Für die Grünliberalen ist klar, dass Freihandel nur dann positive Wohlstandseffekte bringt, wenn die Rahmenbedingungen, die unter dem Dachbegriff der Nachhaltigkeit zusammengefasst werden können, auch stimmen. Wir haben uns deshalb stets für eine Stärkung der Menschenrechte und der Umweltkriterien im Rahmen der Freihandelsabkommen eingesetzt. Die Meinung, dass diese Anliegen nur auf getrennten Wegen verfolgt werden sollen, also Handel auf der einen Seite und Menschenrechte und Umwelt auf der anderen Seite, teilen wir nicht; das eine geht nicht ohne das andere. Die komplette Trennung ist eine veraltete und nichtzielführende Haltung. Die Gefahr eines Sozial- und Ökodumpings ist zu hoch. Hier steht beim Abkommen mit China das grosse Fragezeichen. Die Unterschiede zwischen der Schweiz und China sind in ökologischen, sozialen und rechtsstaatlichen Fragen sehr gross. Die Gefahr eines Dumpings und damit handfester Wettbewerbsverzerrungen auf Kosten der Nachhaltigkeit liegen auf der Hand.

Nur, wir müssen die Realitäten auch anerkennen. Die Schweiz betreibt bereits heute intensiven Handel, auch mit China. Wir beginnen also nicht auf der grünen Wiese. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern die Rahmenbedingungen mit dem Freihandelsabkommen gegenüber heute auch verbessert werden können. Wir Grünliberalen fällen ein gemischtes Urteil: Auch wir sind in verschiedener Hinsicht mit dem Abkommen nicht zufrieden. So schwarz, so negativ wie die linke Ratsseite sehen wir es zwar nicht, wir sehen es aber auch nicht so weiss wie gewisse Vorredner.

Wir Grünliberalen begrüssen, dass ein explizites Umweltkapitel in das Freihandelsabkommen integriert wurde. China hat auch ein Interesse an diesem Thema. Das Kapitel beinhaltet wichtige Verweise auf die internationalen Umweltstandards. Wir gehen davon aus, dass internationales Umweltrecht somit nicht verletzt werden darf. Auch wenn ein solches Kapitel grundsätzlich zu begrüssen ist, sind die Verweise nur allgemein. Viel zielführender und für die Zukunft zu berücksichtigen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Verhandlung und eine darauf basierende Verhandlung der Zolltarife. Das heisst, dass sich Zolltarife in Zukunft an ökologischen Kriterien orientieren sollten, z. B. mit sogenannten "border tax agreements". Das wäre effizient und effektiv und würde viel mehr bringen als allgemeine Verweise. In Zukunft müssen die Bestrebungen klar in diese Richtung gehen.

Ebenfalls positiv zu vermerken ist das Zusatzabkommen über die Zusammenarbeit zu den Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Es ist verbindlich und für China klar ein Fortschritt. Es ist das erste Mal, dass China einem solchen Abkommen verbindlich zustimmt. Natürlich hätten wir uns hier auch mehr gewünscht, wie etwa einen speziellen Verweis auf die Minderheiten und konkrete institutionelle Rahmenbedingungen.

Wir Grünliberalen beurteilen insbesondere drei Punkte des Abkommens kritisch:

1. Auch wir kritisieren klar, dass die Menschenrechte nicht gemäss unseren Standards im Abkommen erwähnt werden. Der Verweis auf die Menschenrechte erfolgt nur indirekt. Gerade in China, wo die Menschenrechte oft mit Füssen getreten werden, wäre ein direkter Einbezug zentral gewesen. Der Rückweisungsantrag ist aber ein Wunschkonzert und zielt an der Realpolitik vorbei. Er kommt einer Ablehnung des Abkommens gleich. Zielführender als die Rückweisung sind klare Forderungen für die Umsetzung, die für die Nachhaltigkeit, die Menschenrechte und die Umwelt einen direkten Mehrwert bringen.

2. Es fehlt ein direkter Verweis auf die Situation der Minderheiten in China. Der Umgang von China mit seinen Minderheiten wie den Uiguren und Tibetern ist höchst problematisch. Die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in ihrer Heimat ist dramatisch. Sie bringen das zunehmend in Form von Selbstverbrennungen in trauriger Art und Weise zum Ausdruck. Aber nicht nur die Bevölkerung, auch das ökologisch höchst sensible Gebiet des tibetischen Hochlands, das von globaler Bedeutung ist, gerät zunehmend unter Druck. Der Bundesrat muss diese Probleme ernster nehmen - auch im Zusammenhang mit dem Freihandel.

3. Der institutionelle Rahmen des Abkommens ist zu wenig umfassend und teilweise vage. Das Streitbeilegungsverfahren gilt beispielsweise nicht für das Umweltkapitel und auch nicht für das Zusatzabkommen.

Das sind drei gewichtige negative Punkte, die unsere Begeisterung für das Abkommen in Grenzen halten. Aber die globalisierte Welt ist heute Realität, der Handel findet statt; wichtig und richtig ist es, diesen mitzugestalten. Wir Grünliberalen sehen deshalb trotz dieser Kritikpunkte in einem intensiveren Austausch und damit in einer intensiveren Zusammenarbeit auch eine Chance. Wir sehen darin die Möglichkeit, einen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen und menschenrechtlichen Situation zu leisten. Unser Ziel muss es sein, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und nicht die Situation zu blockieren. Sicher ist, dass ein Nein zu keiner positiven Veränderung führen wird.

Das Freihandelsabkommen stellt in verschiedenen Bereichen einen Schritt in die richtige Richtung und damit eine Grundlage dar. Das heisst aber auch, dass der Umsetzung eine grosse Bedeutung zukommt. Entsprechend gross sind unsere Erwartungen an den Bundesrat. Wir erwarten vom Bundesrat einen konsequenten Einsatz für die Menschenrechte, für die Minderheiten wie die Tibeter und für die Umwelt. Wir erwarten entsprechend, dass im Gemischten Ausschuss neben reinen zolltarifarischen Aspekten regelmässig auch Umweltfragen, Menschenrechte und Minderheiten zur Sprache kommen und nicht nur auf den Menschenrechtsdialog verwiesen wird. Es gibt verschiedene Wege, diesen Themen hier die entsprechende Bedeutung beizumessen. Ebenso erwarten wir vom Bundesrat, dass auch die Evolutivklausel auf diese Bereiche angewandt wird. Schliesslich ist eine Überwachung und Überprüfung, zum Beispiel mit einer Begleitgruppe, absolut zentral. Wir erwarten, dass im Sinne einer sauberen und regelmässigen Standortbestimmung auch der ökologischen und der sozialen Dimension entsprechend Rechnung getragen wird. Es braucht ein Monitoring mit den ernsthaften Bemühungen, die vorhandenen Probleme anzugehen und Verbesserungen zu erreichen. Ich danke dem Bundesrat an dieser Stelle für die Zusicherung in der Kommission, in diesem Sinne regelmässig eine Standortbestimmung vorzunehmen und Bericht zu erstatten. Das Freihandelsabkommen stellt eine Basis für ein verstärktes Engagement dar, aber der Bundesrat muss auch gewillt sein, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Die grünliberale Fraktion wird dem Abkommen somit zustimmen. Wir werden zustimmen, weil wir überzeugt sind, dass uns eine enge Zusammenarbeit und eine verantwortungsvolle Umsetzung des Abkommens dem Ziel der Verbesserung von ökologischen und menschenrechtlichen Standards näher bringt als die Ablehnung des Abkommens.