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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-12-09

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-12-09

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt Ihnen, bei diesem gemeinsamen Antrag beim Bundesamt für Umwelt am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Es geht hier um die finanzielle Unterstützung der Naturpärke gemäss Position 810.A4300.0105, welche über den Kredit für Natur und Landschaft erfolgt, wobei hier heute für die Naturpärke 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Als der Gesetzgeber diese Beträge festlegte, ging man von zehn Naturpärken aus. In der Zwischenzeit sind es bereits fast fünfzehn Naturpärke; es ist zu erwarten, dass es bald zwanzig sein werden. Daher finden wir es angebracht, dass hier eine entsprechende Aufstockung der finanziellen Mittel stattfindet.

Auch Ihr Rat steht diesem Ansinnen positiv gegenüber, Sie haben hier eine Erhöhung des Kredites für Natur und Landschaft um 10 Millionen Franken zugunsten der Pärke beschlossen. Damit die Gesamtausgaben nicht steigen, beinhaltet dieser Minderheitsantrag gleichzeitig eine Reduktion beim Kredit für die Sanierung von Altlasten gemäss Position 810.A2310.0131 und beim Kredit für die Revitalisierung gemäss Position 810.A4300.0147, jeweils in der Höhe von 5 Millionen Franken. Der Ständerat hat dieses Konzept jedoch abgelehnt, weshalb hier noch eine Differenz besteht.

Sowohl im Ständerat als auch in der Kommission standen unter anderem technische Fragen im Zusammenhang mit dem Altlastenfonds im Vordergrund, bei dem es sich ja um zweckgebundene Mittel handelt. Ich möchte noch einmal betonen, dass es hier keineswegs darum geht, Mittel aus dem Altlastenfonds zu nehmen und dann zugunsten der Pärke zweckzuentfremden. Nein, denn der Antrag hat lediglich zur Folge, dass aufgrund der tieferen Ausgaben bei der Altlastensanierung die Mittel länger im Fonds bleiben. Ausserdem ist nochmals zu betonen, dass hier bezüglich der Schuldenbremse keine Aufstockung stattfindet, da die Schuldenbremse ja auf der Finanzierungsrechnung basiert. Klar ist, dass die Verpflichtungen des Altlastenfonds dereinst finanziert werden müssen. Doch das ist ja auch bei anderen Fonds so; man hat ja in der Vergangenheit, wenn es finanzpolitisch gerade notwendig war, auch keine Mühe gehabt, mit einer Auszahlung dieser Beträge ein bisschen zuzuwarten und die Auszahlung in die Zukunft zu verschieben.

Ebenfalls diskutiert worden ist der Punkt, dass es nicht sinnvoll sei, die Mittel für die Naturpärke einfach für ein Jahr zu erhöhen, da es sich hier um Programmvereinbarungen handle, bei welchen beispielsweise auch die Kantone involviert seien. Es ist jedoch aus unserer Sicht dem Bundesrat unbenommen, auch in den kommenden Jahren in den entsprechenden Budgets mehr für die Pärke zu budgetieren. Obwohl das Problem, dass die Pärke nicht genügend finanziert sind, eigentlich bekannt war, ist es ja so, dass der Bundesrat hier nichts unternommen hat, um die entsprechenden Mittel aufzustocken. Es ist also offenbar notwendig, dass das Parlament hier ein entsprechendes Zeichen setzt.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsminderheit, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.