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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Der Bundesrat erklärt sich ja einverstanden, sowohl mit dem ersten als auch mit dem zweiten Teil der Motion.

Es wurde richtig gesagt, dass wir heute als rechnerische Grösse diese fünfzig Jahre haben. Damit werden dann grundsätzlich auch die Beiträge bemessen. Die Regelung für den Fall, in dem ein Kernkraftwerk aus Gründen, die offenbleiben, vor diesen fünfzig Jahren vom Netz ginge, fehlt in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Wenn hier im zweiten Teil der Motion deshalb die Wahlmöglichkeit geschaffen wird, dass anstelle der Betreibergesellschaft auch die Anteilseigner eine Sicherstellungsverpflichtung für ausstehende Beiträge eingehen können, so haben wir nichts dagegen, das zu prüfen, zumal die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung zurzeit ohnehin revidiert wird. Wir planen, im Laufe des Herbstes diesen Jahres dazu ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Somit trifft es auch einen guten Zeitpunkt, damit wir dieses Element noch prüfen können.