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Grunder Hans · Nationalrat · 2013-06-12

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich mache es kurz: Die Motion will eine Abfederung, wenn ein AKW aus Sicherheits- oder anderen Gründen vor Ablauf seines fünfzigsten Betriebsjahres vom Netz genommen werden muss. Die Übungsanlage ist ja heute im Kernenergiegesetz und in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung so, dass die Basis für die Einzahlung auf einer Grundlage von fünfzig Jahren beruht. Wenn ein AKW aus irgendeinem Grund früher vom Netz gehen muss, ist es heute so geregelt, dass dann die ganze Zahlung fällig wäre, was zu Problemen führen könnte. Deshalb will die UREK mit dieser Motion die Möglichkeit schaffen, dass auch dann, wenn das AKW früher vom Netz geht, die Dauer von fünfzig Jahren bestehen bleibt. Wir reden hier nicht von einer Laufzeitdauer, sondern mit dieser Dauer wurde die Grundlage gelegt, den Fonds zu äufnen.

Ich bitte Sie also, diese Motion anzunehmen, damit es nicht zu solchen Härtefällen kommen kann.

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