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Amherd Viola · Nationalrat · 2013-06-12

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

In Vorlage 1 geht es um die Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und in Vorlage 2 um den damit verbundenen Finanzierungsbeschluss. Mit der aktuellen Vorlage sollen die Lärmemissionen der Eisenbahnen reduziert werden, und zwar durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020, durch die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur sowie durch Massnahmen an der Fahrbahn.

Die vorerwähnten Massnahmen können dabei auf eine Vorlage aus dem Jahre 2000 aufbauen, welche in erster Priorität auf die Sanierung des Rollmaterials, in zweiter Priorität auf die Erstellung von Lärmschutzwänden und in dritter Priorität auf den Einbau von Schallschutzfenstern zielte. In den letzten Jahren wurden sehr grosse Fortschritte erzielt. Das Programm aus dem Jahre 2000 kann als Erfolg angesehen [PAGE 938] werden. Alle Personenverkehrswagen sind lärmsaniert. Die Güterwagen der SBB sowie die schweizerischen Privatgüterwagen sind etwa zur Hälfte lärmsaniert. Seit 2000 wurden über 9000 Güterwagen lärmtechnisch verbessert. Das ist positiv, genügt aber nicht, weil rund 30 Prozent der in unserem Land verkehrenden Güterwagen aus dem Ausland stammen. 178 Kilometer Lärmschutzwände sind erstellt, für 250 Kilometer liegen Baubewilligungen vor. Der Löwenanteil der vorgesehenen Lärmschutzwände von 290 Kilometern Länge ist also realisiert. Ähnlich erfolgreich war der Einbau von Schallschutzfenstern. 81 000 waren vorgesehen, für 77 000 wurde die Baubewilligung erteilt, 29 000 sind eingebaut.

Mit all diesen im Jahre 2000 beschlossenen Massnahmen konnte die Lärmbelastung im Schienenverkehr massgeblich reduziert werden. Dies ist wichtig, weil der Gütertransport auf der Schiene ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Verkehrs- und Verlagerungspolitik ist, der bekanntermassen aber auch eine erhebliche Lärmbelastung darstellt. Weitere Anstrengungen bei der Lärmbekämpfung sind angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens unumgänglich.

Mit der heute zur Diskussion stehenden Vorlage soll das Ziel der Lärmsanierung mit einem Schutzgrad von mindestens 66,7 Prozent übertroffen und eine Erhöhung der Lärmbelastung durch den prognostizierten Mehrverkehr verhindert werden, und zwar durch folgende Massnahmen:

1. Ab 2020 sollen in der Schweiz Emissionsgrenzwerte auch für bestehende Güterwagen, also nicht nur für neue, eingeführt werden. Das kommt einem faktischen Verbot von lärmintensiven Graugussbremssohlen gleich, womit eine der grössten Lärmquellen eliminiert wird. Davon erfasst werden auch die internationalen Wagen, welche die Schweiz im Transitverkehr queren. Die Einführung der Grenzwerte für bestehende Wagen stellt eine Ergänzung zu den lärmabhängigen Trassenpreisen dar.

2. Es sollen neuentwickelte lärmbegrenzende Massnahmen wie Schienenschallabsorber oder das akustische Schienenschleifen an der Fahrbahn umgesetzt werden.

3. Es wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, Investitionsbeihilfen an besonders lärmarmes Rollmaterial zu leisten und lärmarme Produkte zu fördern.

4. Es sollen Härtefälle beseitigt werden, beispielsweise durch das Schliessen von Lücken bei den Lärmschutzwänden oder durch die Sanierung von Stahlbrücken.

Mit den vorerwähnten Massnahmen, welche das bestehende Lärmsanierungskonzept ergänzen, können zusätzlich über 50 000 Menschen vor Eisenbahnlärm geschützt werden, der über die Immissionsgrenzwerte hinausgeht.

Damit wird das gesetzlich verankerte Ziel, mindestens zwei Drittel der Bahnanwohnerinnen und -anwohner vor zu viel Lärm zu schützen, deutlich übertroffen. Dieses Ziel kann mit einem Betrag von 1,5 Milliarden Franken erreicht werden, sodass der Verpflichtungskredit von 1,8 auf 1,5 Milliarden reduziert werden kann.

Angesichts dieses sehr positiven Resultates war es für die KVF klar, auf den Gesetzentwurf sowie den entsprechenden Verpflichtungskredit einzutreten, was einstimmig erfolgte. Zu den Detailfragen werden wir uns in der anschliessenden Beratung melden.