Amherd Viola · Nationalrat · 2013-06-12
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin Leuthard hat zu den Minderheitsanträgen sehr detailliert Stellung genommen. Ihre Argumentation entspricht jener der Kommission bzw. der Mehrheit, sodass ich mich kurzhalten kann. Ich äussere mich nur zu einzelnen Punkten.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Hardegger zur Berücksichtigung des Rangierlärms: Die Kommission ist ganz klar der Meinung, dass der Rangierlärm beim Begriff "Eisenbahnbereich" mitgemeint ist. Wenn wir eine spezielle Lärmquelle einzeln benennen, könnte man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass andere, nicht speziell benannte Quellen nicht gemeint sind. Das wollen wir vermeiden.
Entsprechend bitten wir Sie bei Artikel 1 Absatz 2 mit 12 zu 10 Stimmen, diesen Antrag abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Die Frage, ob in Artikel 2 Absatz 2 eine Kann- oder eine Muss-Formulierung gewählt werden soll, ist für die Kommission klar zu beantworten. Sie hat sich mit 16 zu 7 Stimmen für die zwingende Formulierung ausgesprochen, weil sonst notwendige Massnahmen auf die lange Bank geschoben werden könnten und damit die Ziele und Grenzwerte gemäss Umweltschutzgesetz nicht erreicht würden. Das wollen wir vermeiden. Deshalb folgen wir dem Bundesrat.
Ich komme zur Frage, zu welchem Zeitpunkt die neuen Emissionsgrenzwerte für Güterwagen gelten sollen. Der Bundesrat sieht als Zeitpunkt 2020 vor, die Minderheit 2017. Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass ein Alleingang in Europa keinen Sinn macht, dass wir unser Vorgehen im Gegenteil mit unseren Nachbarländern und überhaupt mit der EU harmonisieren sollten. Das bedeutet eine Einführung der neuen Grenzwerte frühestens im Jahr 2020. Die Branche würde Probleme bekommen, wenn sie bis 2017 sämtliche Güterwagen sanieren müsste; die entsprechenden Kapazitäten wären wohl kaum vorhanden.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission bei Artikel 4 Absatz 3 mit grosser Mehrheit - das Stimmenverhältnis war 16 zu 7 -, den Antrag der Minderheit Graf-Litscher abzulehnen.
Dasselbe gilt für den Antrag der Minderheit Hardegger zu Artikel 4 Absatz 4, wo dem Bundesrat die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist um zwei Jahre eingeräumt werden soll. Hier folgt die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis war 15 zu 9 bei 1 Enthaltung - dem Bundesrat, weil es eben irgendwelche Verzögerungen geben kann, die eine [PAGE 945] Verlängerung der Frist notwendig machen. Diese Möglichkeit soll, wie bereits gesagt wurde, nicht leichtfertig in Anspruch genommen werden. Wenn es aber nötig ist, besteht der entsprechende Spielraum. Dieser Verlängerung der Frist hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Schliesslich geht es in der Vorlage 2 in Artikel 1 Absatz 1 noch um den Finanzierungsrahmen. Zur Umsetzung dieser wichtigen und auch tauglichen Massnahmen braucht es entsprechende Gelder. Die Mehrheit der Kommission stimmt einer Reduktion des Verpflichtungskredites auf 1,5 Milliarden Franken zu. Es wurde uns in der Kommission von der Verwaltung ganz klar dargelegt, dass diese Mittel genügen, um die gesetzten Ziele zu erreichen und die Massnahmen umzusetzen. Wir wollen keinen Kredit auf Vorrat, wir wollen nicht Gelder sprechen, die dann nicht benötigt werden.
Entsprechend bitten wir Sie, den Minderheitsantrag, der beim Betrag von 1,8 Milliarden Franken bleiben will, abzulehnen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
[VS]