Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-06-12
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
In der ersten Lesung der Reglementsrevision hatte der Nationalrat auf Antrag der SPK beschlossen, dass das Büro bei einer aktuellen Debatte zusätzlich zu den von den Initianten verlangten Beratungsgegenständen weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen kann. Zuhanden der zweiten Lesung will die SPK diese Möglichkeit nun streichen. Unterdessen verzichtet auch die Minderheit Moret auf ihren ursprünglichen Antrag, dass das Büro maximal 20 Vorstösse zum selben Thema beifügen kann.
Das Büro hat am 15. Februar beschlossen, seinen Antrag aufrechtzuerhalten. Das Büro beschliesst das Sessionsprogramm. Weshalb soll dem Büro verwehrt werden, einer aktuellen Debatte noch andere Vorstösse beizufügen, die das gleiche Thema betreffen? Das ist doch im Sinne und Interesse der Urheberinnen und Urheber dieser Vorstösse! Es ist doch auch im Interesse der Sache, dass die Fraktionssprecher sowie der Bundesrat sich zu allen Vorstössen im gesamten Zusammenhang äussern können.
Sicher wird der Zeitgewinn kleiner sein, nachdem Sie vorher bei der Beratung des Parlamentsgesetzes dem Ständerat zugestimmt und den letzten Satz in Artikel 6 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes gestrichen haben, sodass nun auch in den organisierten Debatten jede Urheberin und jeder Urheber eines bestrittenen Vorstosses sprechen kann. Aber lassen Sie das eine Sorge des Büros sein! Das Büro wird beim Beschluss des Sessionsprogramms je nach Zeitbudget entscheiden, ob und wie viele zusätzliche Vorstösse beigefügt werden sollen. Es ist nun unnötig, die Kompetenz des Büros zu beschränken. Das gilt als Konsequenz auch für Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c, welchen die Kommission im Gegensatz zu den Beschlüssen der ersten Lesung jetzt streichen will.
Stimmen Sie also dem Antrag des Büros zu! [PAGE 932]