Lexipedia

Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2013-06-12

Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg 12.411 wird verlangt, dass im Kernenergiegesetz vorgesehen wird, dass für Schäden, die infolge der Realisierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle an einem Standort resultieren können, ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Das Recht auf Schadenersatz soll Kantonen, Gemeinden, Betrieben und natürlichen Personen zustehen. Für den Schadenersatz haben die Entsorgungspflichtigen aufzukommen.

Die Initiative ist berechtigt. Es gibt bisher keinen klaren Rechtsanspruch auf Schadenersatz und Abgeltung für Schäden, die infolge einer Realisierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle resultieren - dies, obwohl davon ausgegangen werden muss, dass sich eine solche Atommülldeponie nachteilig auf die Standortattraktivität der betroffenen Region auswirken kann. Ich denke dabei beispielsweise an den Imageschaden, den bäuerliche Bioprodukte aus einem solchen Gebiet erleiden könnten. Stellen Sie sich vor: Obst oder Biogemüse, das über einem Atommüll-Endlager wächst - das passt doch einfach gar nicht zusammen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass beispielsweise das Land auf dem aargauischen Bözberg, das ja bekanntlich auch als Standort für ein Atommüll-Endlager zur Diskussion steht, an Attraktivität gewinnen würde, wenn darunter - trotz geologischer Bedenken, die übrigens am Bözberg bestehen - unvernünftigerweise ein solches Atommüll-Endlager gebaut würde.

Hinweise auf entsprechende Standortnachteile für eine von einem Atommüll-Endlager betroffene Region liefert auch der Kanton Schaffhausen respektive seine Studie aus dem Jahr 2010 zur Abschätzung der sozioökonomischen Effekte. Der Widerspruch zwischen absehbaren Schäden für die Standortregion und dem Fehlen der Rechtsgrundlage zur Regelung des Schadenersatzes muss beseitigt werden. Es kann doch nicht sein, dass es dem Gutdünken der Entsorgungspflichtigen überlassen sein soll, Schadenersatz zu leisten oder eben darauf zu verzichten. Die parlamentarische Initiative 12.411 mit dem Titel "Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz" will ein gesetzgeberisches Defizit beheben.

Namens der weitsichtigen Minderheit bitte ich Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Aus unserer Sicht dürfen sich die Entsorger bei dieser wichtigen [PAGE 951] Frage gegenüber den Standortregionen nicht aus der Verantwortung schleichen.

Ich persönlich werde auch dem Postulat 13.3286 der UREK des Nationalrates, "Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers", zustimmen. Denn diese Auswirkungen sind tatsächlich unklar. Es gibt viele offene Fragen zu beantworten, das sind wir den künftigen Standortregionen schuldig.