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AB 143332

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03

Wortprotokoll

Mit den am 16. März 2012 vom Parlament verabschiedeten Anpassungen im Waldgesetz aufgrund der von der UREK-SR eingereichten parlamentarischen Initiative 09.474, "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", wurden die Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verbessert. Neu kann in Gebieten mit zunehmender Waldfläche auf Rodungsersatz verzichtet werden. Auch die vom Bundesrat beantragten Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 tragen der Problematik Rechnung. Herr Nationalrat von Siebenthal hat dies soeben erwähnt. Die geplanten Kulturlandschaftsbeiträge dienen explizit der Offenhaltung der Kulturlandschaft. Ausserdem soll die Bewirtschaftung von Hanglagen stärker gefördert werden. Damit kann der Verbuschung und Verwaldung entgegengewirkt werden. Der Wald soll sich nur dort natürlich ausdehnen können, wo sein Wachstum die angestrebten Raumfunktionen, beispielsweise den Schutz vor Naturgefahren, unterstützt.

Die Motion geht insofern zu weit, als sie die Wiederherstellung verbuschter und verwaldeter Flächen verlangt. Im Agrarbudget fehlen dafür die notwendigen Mittel. Sie müssten entsprechend aufgestockt werden, was der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen wie auch aus finanzpolitischen Gründen ablehnt.

Deshalb empfiehlt er Ihnen, die Motion abzulehnen.