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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-09-20

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Ich habe erst gestern die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion erhalten, deren Beratung heute schon auf der Traktandenliste steht. Dieses effiziente Vorgehen freut mich natürlich, und ich möchte mich auch beim Bundesrat dafür bedanken, dass er bereit ist, Ziffer 2 meiner Motion entgegenzunehmen. Hingegen wird Ziffer 1 zur Ablehnung empfohlen; ich halte aber diesbezüglich an meiner Motion fest.

Ich habe in meiner Motion verlangt, dass die polizeilichen Ermittlungen über die kommerzielle Ausbeutung von Kindern via Internet durch den Bund und nicht durch die Kantone vorgenommen werden. Für mich ist die Ausbeutung von Kindern via Internet eine qualifizierte Form der Ausbeutung. Zuerst werden die Kinder missbraucht, geschändet und zum Teil umgebracht, und dann wird aus diesen Gräueltaten Kapital geschlagen, indem sie abgebildet, multipliziert und weltweit zur Befriedigung perverser sexueller Bedürfnisse vermarktet werden.

Sie sagen nun, Frau Bundesrätin, man könne nicht wegen des Mittels, mit dem eine Tat begangen wird, eine andere Kompetenzordnung vorsehen. Das scheint mir kein gutes Argument zu sein. Man muss sich doch eher fragen, wie die Ermittlung und die Strafverfolgung zu organisieren sind, damit die Täter effektiv gefasst und zur Rechenschaft gezogen werden können. Beim heutigen System funktioniert das im Bereich der Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern mittels Internet schlecht, weil erstens viele Kantone nicht ausgerüstet sind, den Tätern auf die Spur zu kommen, und weil zweitens die Tatbegehung via Internet örtlich nicht gebunden ist und dadurch viele Täter entkommen. Mit der Überweisung der Motion Pfisterer - die wir heute Morgen auch beschliessen werden - wird dann auch die Grundlage dafür geschaffen, damit auch Internetanbieter [PAGE 1089] ins Recht gefasst werden können, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Autoren solcher Produktionen eben auch den Anbieter immer wieder wechseln können und damit immer wieder eine neue örtliche Zuständigkeit begründet wird, wenn die Kompetenz kantonal bleibt.

Aber selbst wenn ich Ihre Argumentation aufnehme, Frau Bundesrätin, dass nicht das Tatmittel für die Zuständigkeit ausschlaggebend sein dürfe, muss ich Ihnen sagen, dass diese Argumentation fragwürdig ist, jedenfalls nicht einem Prinzip des Strafgesetzbuches entspricht. Die Sachbeschädigung oder die Gefährdung von Leib und Leben mit dem Mittel des Sprengstoffs ist schon lange der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt. Warum? Der Gesetzgeber betrachtet Sprengstoffdelikte als besonders schwere Delikte, für deren Untersuchung es des Know-hows von Experten bedarf. Auf Anfang nächsten Jahres werden weitere Begehungsformen - nicht Taten als solche, sondern die Begehungsformen - der Strafverfolgungskompetenz des Bundes unterstellt. Es geht dabei um die organisierte Kriminalität. Man kann sich auch hier fragen, warum die organisierte Begehung gemeiner Delikte wie Betrug, Betäubungsmittelhandel usw. einer gesonderten Behandlung bedarf. Die Antwort ist die gleiche: Es braucht für die Ermittlung von Taten, hinter denen kriminelle Organisationen stehen, die sehr oft aus dem Ausland agieren, besonderes Fachwissen und internationale Vernetzung. Nun frage ich Sie, warum die Kriterien, die zur Kompetenz des Bundes geführt haben - also erstens das Vorliegen einer schweren Tat und zweitens das Erfordernis besonderen Fachwissens und internationaler Vernetzung -, nicht auch im Bereich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern auf dem Internet durch Pädophilenringe, Menschenhändler und andere Profiteure menschlicher Ausbeutung gelten sollen.

Sie sagen immer wieder das Gleiche, dass nämlich viele Kinder im familiären Nahbereich missbraucht würden, und deshalb müsse die Verfolgung bei den Kantonen bleiben. Ich bestreite gar nicht, dass es leider auch viel zu viele derartige Delikte gibt. Aber darum geht es in diesem Zusammenhang nicht. Ich will tatsächlich nur die polizeilichen Ermittlungen in Fällen der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die mittels Internet verbreitet wird, in der Kompetenz des Bundes sehen, weil es eben um eine qualifizierte, sehr spezifische Art solcher Delikte geht. Warum?

1. Die später zur Verbreitung gelangenden Bilder werden häufig im Ausland aufgenommen, weil arme Kinder noch leichter zu misshandeln sind als behütete.

2. Es braucht für die Tatbegehung einen Anbieter, der sehr rasch wieder gewechselt werden kann. Damit wechselt auch die örtliche Zuständigkeit ständig.

3. Für die Ermittlung sind sehr viel Spezialwissen und eine Vernetzung mit den Fachstellen anderer Länder notwendig, um die Taten aufzudecken und die Täter zu fassen.

Es ist nicht das erste Mal, dass ich Ihnen dieses Anliegen vortrage. Ich habe immer gehofft und erwartet, dass Sie als Frau vielleicht ein ausgeprägteres Sensorium für diese Art von Taten hätten als Männer, die sich mit Drogenbanden und Mafiaringen befassen und sich gar nicht vorstellen können, dass es noch andere, ebenso schlimme Taten gibt, die mit der gleichen Zielgerichtetheit und Effizienz aufgeklärt werden sollten. Ich bin darum vielleicht noch etwas mehr enttäuscht von der Antwort, als wenn sie aus einer reinen "Männerküche" gekommen wäre, liebe Frau Bundesrätin Metzler.

Ich möchte Sie zuletzt noch daran erinnern, dass 42 Personen aus allen politischen Lagern dieses Parlamentes meine Motion unterschrieben haben, und wenn die Frühjahrssession nicht schon bald zu Ende gewesen wäre, hätte ich mit Bestimmtheit noch viel mehr Unterschriften für diese Motion erhalten.

Ich bitte Sie daher, auch Ziffer 1 meiner Motion zu überweisen.