Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-06-01
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01
Wortprotokoll
Neben dem Geschäftsbericht steht offenbar auch noch "Ausschlafen" auf der Traktandenliste. Guten Morgen!
Der Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2011 ist aufgeteilt, einerseits in die Berichterstattung über die Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates und andererseits in die Berichterstattung über die Schwerpunkte der Geschäftsführung der einzelnen Departemente und der Bundeskanzlei. Die Jahresplanung und die Jahresberichterstattung sind auf die übergeordnete Legislaturplanung abgestimmt. Dies ermöglicht einen Soll-Ist-Vergleich zwischen der vorausschauenden Planung und der rückwärtsblickenden Rechenschaftsablegung. Auf diese Weise können die Gesetzgebung und die Verwaltungstätigkeit kohärent dargestellt und die Verwaltung nach Prioritäten geführt werden.
Der Bundesrat hat für das letzte Jahr insgesamt 17 Ziele formuliert. Diese Ziele basieren auf 81 Einzelprojekten, die als "realisiert", "überwiegend realisiert", "teilweise realisiert" oder "nicht realisiert" bezeichnet werden. Die einzelnen Departemente und die Bundeskanzlei definieren dann ihrerseits wiederum Jahresziele.
Der Geschäftsbericht ist insgesamt informativ. Er enthält viele Hinweise und zeigt Entwicklungen auf. Er ist auch eine aufschlussreiche Grundlage für die künftige Gestaltung der Politik. Die Prüfung des Geschäftsberichtes durch die GPK erfolgte nach dem bisherigen System. Dieses umfasst das Aktenstudium, die Berichterstattung durch die Bundespräsidentin, die einzelnen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sowie die Bundeskanzlerin und schliesslich die Frage- und Diskussionsrunde seitens der Kommissionsmitglieder.
Während mehrerer Sitzungen befasste sich unsere GPK mit diesem Bericht. Die Aussprache mit der Exekutive war direkt und konkret, verbunden auch mit der Bereitschaft, ergänzende Informationen nachzuliefern. Allen Departementen und der Bundeskanzlei wurden Querschnittfragen zur aktuellen Situation betreffend Departementsreformen und zu deren Anzahl vorgelegt, zur Quantifizierung des Beizugs von externen Experten und externen Rechtsgutachtern. Beide Fragen wurden sehr zurückhaltend aufgenommen. Es ist festzustellen, dass sich keine Departementsreform in der Pipeline befindet, und der Beizug von externen Experten und externen Rechtsgutachtern wurde kaum kritisch hinterfragt.
Die GPK wird sich weiter mit diesen Themen befassen. Der Geschäftsbericht gibt allgemein einen vertieften Einblick in das grundsätzlich gute Funktionieren der Bundesverwaltung. Ich danke allen Beteiligten für die Ausarbeitung dieses Berichtes und beantrage Ihnen, diesen zu genehmigen. Eintreten ist obligatorisch.